Balkanisierung Österreichs: Werden die Bosnier eine Volksgruppe?

Die Bosnier: Sind sie bald eine autochthone Volksgruppe in Österreich?

Die Vertreter der Bosnier in Österreich haben große Pläne: Sie wollen die Anerkennung als eine weitere österreichische Volksgruppe und forcieren damit eine gewisse Balkanisierung Österreichs ! Ziel neben allen Volksgruppenrechten ist natürlich auch die finanzielle Unterstützung vom Steuerzahler. Nach den Slowenen, Kroaten, Tschechen, Slowaken und Roma (die hier alle seit Jahrhunderten bzw. mehr als 1000 Jahren leben !) sollen also nun plötzlich auch die Bosnier eine der traditionellen österreichischen Volksgruppen werden. Ihr – rechtlich eher dünnes – Argument lautet: Bosnien war einst Teil der Habsburgermonarchie und Bosnier leben ja auch schon seit Jahrzehnten in Österreich. Was die Vertreter der Bosnier aber nicht dazu sagen ist freilich, dass Bosnien nur 10 Jahre offiziell Teil der Doppelmonarchie war (1908-1918) und davor lediglich 30 Jahre von Wien aus verwaltet wurde!

Das späte Machtstreben der Habsburger am Balkan könnte den österreichischen Steuerzahler also einmal mehr teuer zu stehen kommen, sofern die Parteien im Nationalrat dem Begehren der Bosnier nachgeben würden! Der generellen Integration wäre ein erfolgreiches Ansinnen der Bosnier wohl jedenfalls eher abträglich. Bekämen nämlich nun die Bosnier besondere Rechte, Schulen und Geld im Zuge des Volksgruppenstatus, dann würden sie natürlich auch nicht die letzte Volksgruppe sein, die diesen Status anstrebt. Dank der offenen Migrationspolitik Österreichs gibt es ja mittlerweile viele Nationalitäten in Österreich, deren traditionelles Siedlungsgebiet irgendwann einmal Teil der Habsburgermonarchie war. Bosnien wurde etwa 1878-1908 von Österreich verwaltet, gehörte aber zum osmanischen Reich, war also türkisch. Was sollten da erst Polen, Rumänen, Serben, Italiener, Ukrainer et cetera zu diesem Thema sagen, deren nationale Siedlungsgebiete alle einmal Teil eines Habsburgerreiches waren !

Der Ball liegt hier beim österreichischen Parlament: Würde sich dieses nämlich für das Anliegen der Bosnier entscheiden, könnte dies wohl eine Büchse der Pandora öffnen, was weitere ähnlich gelagerte Ansinnen betrifft! Andere Migrantengruppen würden dann wohl vom Staat und von der Gesellschaft den Volksgruppenstatus ebenso einfordern wollen und das wiederum könnte Parallelgesellschaften hierzulande weiter zementieren. Unterstützt werden die Bosnier in ihrem Bestreben jedenfalls von einigen Akteuren der linken politischen Reichshälfte, angeführt etwa von Ex-Bundespräsident Heinz Fischer !

Französische Karrikatur über die Bosnische Annexionskrise 1908: Kaiser Franz-Josef „entreißt“ den Türken hier Bosnien und die Herzegovina !

Die rechtliche Ausgangslage

Die Rechte der österreichischen Volksgruppen sind in der österreichischen Bundesverfassung geregelt. Im Staatsvertrag wurden einst den autochthonen Volksgruppen (Slowenen, Slowaken, Tschechen, Kroaten, Ungarn und Roma) besondere Rechte zugesichert. Gemäß § 1 Absatz 2 Volksgruppengesetz:

sind unter Volksgruppen „die in Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum“ zu verstehen.

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/volksgruppen.html

In der Bundesverfassung findet sich zu den Volksgruppen in Artikel 8 Abs. 2 Folgendes:

Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern.

Im Artikel 7 des Staatsvertrags von Wien sind desweiteren folgende Rechte etwa für die slowenischen und kroatischen Volksgruppen gesetzlich festgehalten:

  • Anspruch auf Elementarunterricht in slowenischer oder kroatischer Sprache und auf eine verhältnismäßige Anzahl eigener Mittelschulen
  • In den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken Kärntens, des Burgenlandes und der Steiermark mit slowenischer, kroatischer oder gemischter Bevölkerung wird die slowenische oder kroatische Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache zugelassen
  • Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur sowohl in slowenischer oder kroatischer Sprache wie in Deutsch verfaßt ( „Ortstafeln“ )
  • Österreichische Staatsangehörige der slowenischen und kroatischen Minderheiten in Kärnten, Burgenland und Steiermark nehmen an den kulturellen, Verwaltungs- und Gerichtseinrichtungen in diesen Gebieten auf Grund gleicher Bedingungen wie andere österreichische Staatsangehörige teil.

Im Volksgruppengesetz ist außerdem festgehalten:

Zur Beratung der Bundesregierung und der Bundesminister in Volksgruppenangelegenheiten sind beim Bundeskanzleramt Volksgruppenbeiräte einzurichten. Sie haben das kulturelle, soziale und wirtschaftliche Gesamtinteresse der Volksgruppen zu wahren und zu vertreten und sind insbesondere vor Erlassung von Rechtsvorschriften und zu allgemeinen Planungen auf dem Gebiet des Förderungswesens, die Interessen der Volksgruppen berühren, unter Setzung einer angemessenen Frist zu hören.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000602

Eine anerkannte Volksgruppe kann also demnach Volksgruppenbeiräte im Bundeskanzleramt einrichten und für finanzielle Förderungen lobbyieren und so auch politisch gewissen Einfluss auf die Behörden nehmen. Es würde dann also im Falle der Anerkennung der Bosnier wohl ein bosnischer Mufti (islamischer Gelehrter) im Kanzleramt als Berater installiert werden müssen, denn die Religion der Volksgruppe muss laut Gesetz bei den Beiräten berücksichtigt werden:

  • Angehörige der Volksgruppe, die von einer Kirche oder Religionsgemeinschaft vorgeschlagen wurden.

Finanzielle Verpflichtungen

Eine anerkannte Volksgruppe hat auch einige finanzielle Ansprüche, wie man bei den Kärntner Slowenen medial teilweise immer wieder mitbekommt. Da fließen dann Millionen vom Steuerzahler für kulturelle, schulische und volksgruppenrelevante Aktionen. Das Volksgruppengesetz hält dazu fest:

Der Bund hat – unbeschadet allgemeiner Förderungsmaßnahmen – Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen, zu fördern.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000602

Ist man als Volksgruppe anerkannt, dann muss der Bund also für die Erhaltung der Volksgruppe zahlen. Dazu zählen etwa „interkulturelle Projekte, die dem Zusammenleben der Volksgruppen dienen“ . Die Bosnier würden also österreichisches Steuergeld für irgendwelche Projekte bekommen, die sie als bosnische Volksgruppe in Österreich aufziehen.

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Droht die Balkanisierung Österreichs?

Unter dem Terminus „Balkanisierung“ versteht man heute die Zersplitterung eines Landes oder einer Region in viele zerstrittene Kleinstaaten. Man subsummiert darunter auch die negativen politischen wie wirtschaftlichen Folgen der Aufspaltung eines Landes in kleinere Einheiten. Eine Anerkennung der Bosnier als österreichische Volksgruppe würde dabei einen kleinen Dammbruch in Österreich in dieser Hinsicht bedeuten ! Die politischen wie kulturellen Folgen wären also, wie schon erwähnt, dass Österreich wohl in der Folge mit ähnlichen Ansinnen anderer Volksgruppen konfrontiert werden würde. Die bosnischen Funktionäre basteln also mit ihrem Antrag letztlich also an einer Übertragung balkanischer Verhältnisse nach Österreich ! Es wird hier an einem kleinen Jugoslawien im Exil geschraubt, um heimatliche Bräuche und die Sprache in der Ferne zu erhalten.

Aus österreichischer Sicht haben wir hier aber ganz andere Prioritäten, nämlich Integration und Assimilation von den diversesten Migrantengruppen. Bosnische Bräuche müssen also nicht unbedingt vom österreichischen Steuerzahler auch noch finanziert werden. Zudem wissen wir heute in Österreich nur zu gut, wie das historische Jugoslawien in der Realität letztlich gescheitert ist, nämlich an den vielen verschiedenen Nationalitäten, ihren Rechten und kleinkarierten nationalen Interessen. Es gab ständigen politischen und wirtschaftlichen Hader und am Ende sogar Krieg, Mord und Totschlag. Heute ist die Region ein national gespaltener Trümmerhaufen am finanziellen Tropf der EU.

Fazit

Geht das politische Ansinnen der Bosnier durch und sie würden vom Parlament tatsächlich als Volksgruppe anerkannt, dann könnte es also womöglich in der Folge weitere anerkannte Volksgruppen geben. Türken, Rumänen, Serben, Polen, Ukrainer, Italiener könnten alle diesen Präzedenzfall nutzen, um Steuergeld, mehrsprachige Schulen et cetera für ihre kulturellen Aktivitäten zu bekommen, denn irgendwann hat ja ein Habsburger einen Landstrich kontrolliert, wo eines dieser Völker einmal gelebt hat. Damit würde letztendlich eine neue staatlich alimentierte Funktionärskaste der migrantischen Minderheiten entstehen, die vor allem eines tun würde: Parallelgesellschaften in Österreich mit unserem Steuergeld kultivieren.

Was das bosnische Ansinnen wirklich weitgehend auf Unverständnis stößen lässt, ist die Chuzpe, historische Fakten hier weitgehend zu ignorieren. Anders als die deutschsprechenden Österreicher, sowie die anerkannten Volksgruppen der Slowenen, Kroaten, Slovaken und Tschechen sind die Bosnier eben NICHT seit Jahrhunderten hier ansässig. Ihre Existenz als Volksgruppe in der k.u.k. Monarchie ist erst durch die Annexion Bosniens 1908 politisch fixiert worden und auch damals wollte kein Reichsteil – weder der österreichische noch der ungarische – Bosnien als Entität in „seiner“ k.u.k. Reichshälfte politisch integrieren. Es wurde daher in den verbleibenden 10 Jahren der Monarchie vom k.u.k. Finanzministerium provisorisch verwaltet.

Summa sumarum liegt es hier an den Parteien im Nationalrat zu entscheiden, ob die Bosnier nun Volksgruppe werden können oder eben nicht. Rechtlich erzwingen können sie ihren Status mangels historischer Fakten nämlich nicht. ÖVP und FPÖ könnten dieses Ansinnen nun erfolgreich abwehren, im Falle einer linken Mehrheit 2024 aber hätten die Bosnier vielleicht bei der nächsten Ampel-Regierung eine bessere Chance ihr Ansinnen durchzubringen. Ohne Migrantenstimmen hätte dieses ohnehin keine politische Mehrheit !

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Vielen herzlichen Dank an alle Unterstützer !

Links & Quellen

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/volksgruppen.html

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000602