In den letzten Jahren ist eine Debatte zunehmend virulent geworden, die sich an den Schnittstellen von Identitätspolitik, Recht und öffentlicher Sicherheit bewegt: Kann eine politisch forcierte Sensibilität gegenüber Transpersonen und Menschen mit nicht normaler Geschlechtsidentität in Einzelfällen missbraucht werden? Die jüngsten Ereignisse, die unter Schlagwörtern „Fall Cleopatra“ (Deutschland) oder „Fall Waltraud“ (Österreich) in die Schlagzeilen getragen wurden, nähren diesen Verdacht dabei überdeutlich. Die teils erst kürzlich von Regierungen unter linkem und liberalem Druck beschlossenen Regelungen zur „gefühlten Geschlechtsidentität“ sind offensichtlich nicht gegen Manipulation oder Rechtsausnutzung gesichert. Es geht hier also weniger darum, transsexuelle Menschen in ihrer Identität zu delegitimieren, sondern vielmehr darum, zu diskutieren, wie eine naiv konzipierte Polit-Agenda moralischer Rücksichtnahme in den Grenzbereichen von Kriminalrecht und Identitätskontrolle den Realitätstest schlicht nicht besteht. Österreich hat nun seine Causa Waltraud, Deutschland den Fall Cleopatra. In beiden Fällen zeigen Kriminelle den neuen Gender-Gesetzen den Mittelfinger und nutzen diese zu ihrem Vorteil.
Es ist als höchst an der Zeit, die Aufmerksamkeit von der emotionalisierten „woken“ Symboldebatte auf eine nüchterne Prüfung der Gesetzesmechanismen und ihrer praktischen Anfälligkeit zu richten: Wann nutzt ein Straftäter eine geschlechtsbezogene Schutzregel zum eigenen Vorteil? Wie reagiert die Justiz, und welche biologischen und rechtlichen Prämissen sollten nicht außer Acht gelassen werden? Macht die Abkehr von der Biologie überhaupt irgendeinen Sinn? Im Folgenden analysieren wir zuerst den Fall „Cleopatra“ in Deutschland, dann den „Fall Waltraud“ in Österreich, verknüpfen die Erkenntnisse mit der – unserer Ansicht nach – überspannten Wokeness-Logik im Umgang mit Geschlechtsidentitäten und ziehen dann daraus politische Lehren. Erst letztes Jahr etwa hat die ÖVP in Österreich dem politischen Begehren von SPÖ und Grünen nachgegeben und die Geschlechtsidentität im Bundesdienst von einem biologischen Fakt auf eine Gefühlsregung abgewertet. In Österreichs Beamtenschaft gilt deshalb seit Ende 2024 folgendes Credo:
Die innerlich gefühlte Geschlechtsidentität eines Menschen (auch psychisches Geschlecht) muss nicht seinem biologischen Geschlecht entsprechenund wird auf Basis seines eigenen psychischen Empfindens festgelegt.
Der sogenannte Fall „Cleopatra“ betraf einen mehrfach straffälligen Asylwerber namens Hilton G., der sich in Gefängnissen in Brandenburg plötzlich als „Cleopatra“ ausgab und dann in der Folge in Frauenhaftanstalten untergebracht worden ist. Sein Asylantrag war bereits abgelehnt worden, Einsprüche ebenfalls, und dennoch wurde in diesem Fall von der Justiz keine wirksame Abschiebung nach Südafrika durchgeführt. Hilton G. soll in der Vergangenheit wiederholt Gewalt- oder Messerangriffe begangen haben, zuletzt wurde ihm sogar die Tötung eines Wachmanns in einer Flüchtlingsunterkunft vorgeworfen. Statt diesen Mann aber abzuurteilen oder ihn abzuschieben, begann der Staat auf dessen Gender-Possse einzugehen. Als der kritischen Nachfragen mehr wurden, weigerten sich die deutschen Behörden, transparent darzulegen, auf welcher rechtlichen und faktischen Grundlage „Cleopatra“in einer Frauenhaftanstalt untergebracht worden ist, obwohl sein biologisches Geschlecht offensichtlich männlich war. Die deutsche „WELT“ stellt hier die entscheidende Frage:
Warum saß ein männlicher Messerangreifer monatelang im Frauengefängnis?
„Cleopatra“ gelang es offenbar bei Vereinen Solidarität für seine Transidentität zu beanspruchen und er betonte auch, wegen seiner Geschlechtsidentität in seiner Heimat vermeintlich verfolgt gewesen zu sein. Das erwies sich als exzellente Masche, um nicht ins demokratische Südafrika – übrigens das reichste Land Afrikas und eine stabile Demokratie – abgeschoben zu werden. Die deutschen Behörden begründeten das dann mit dem Eintrag der Geschlechtsidentität. In Deutschland kann nämlich jeder Bürger seit einem Ampelgesetz ganz ohne psychologische Erklärung einmal im Jahr sein Geschlecht ändern. Der Justizskandal endet hier aber noch lange nicht: Für die gezielte Ermordung eines Wachmanns mit einem Messer bekam „Cleopatra“ vor Gericht dann eine Haftstrafe von „nur“ 12 Jahren. Hilton G. hatte da bereits sehr gut gelernt, wie er vor Gericht mit linken und woken Sprüchen eine gewisse Wirkung erzielen kann:
Laut Pass ist Henrico J. männlich, wurde 1986 in Kapstadt geboren. Seit seinem Asylantrag gibt er sich laut Gutachter als Transsexueller aus, trägt Frauenkleidung und will „Cleopatra“ genannt werden. Zur Tat wollte Hilton G. lange nichts sagen. Erst im Schlusswort bestritt er die Anklagevorwürfe, gab sich als Opfer aus. Überall werde er als schwarze Transfrau diskriminiert. Unterstützung bekam der abgelehnte Asylbewerber von einem Berliner Transfrauen-Verein – im und vorm Potsdamer Landgericht.
Wenn Ihnen dieser Beitrag gefällt, abonnieren sie per Registrierung unseren kostenlosen Newsletter! -> http://eepurl.com/hqc7zb
Die Probleme anhand des Falles Cleopatra in Deutschland
Der Cleopatra-Fall illustriert in bemerkenswerter Schärfe mehrere gravierende Versäumnisse innerhalb von Justiz, Verwaltung und Politik. Besonders deutlich wird die Willkür in der Unterbringung: Strafvollzugsbehörden müssen legitim und nachvollziehbar entscheiden, in welchem Gefängnis eine Person ihre Strafe verbüßt. Wenn der bloße Eintrag einer Geschlechtsidentität – ohne gründliche und objektive Überprüfung – zur alleinigen Grundlage solcher Entscheidungen gemacht wird, öffnet sich ein gefährlicher Raum für Missbrauch. Ebenso zeigt der Umstand, dass ein rechtskräftig abgelehnter Asylwerber nicht konsequent abgeschoben wurde, wieder einmal ein eklatantes Versagen der Einwanderungs- und Sicherheitspolitik. Ob hier institutionelle Feigheit, ideologische Verblendung oder schlicht organisatorische Unfähigkeit vorliegt, ist letztlich zweitrangig; das Ergebnis bleibt dasselbe: Der Rechtsstaat blamiert sich und verliert an Glaubwürdigkeit. Etwas seltsam mutet auch die Richterbegründung für den Mord von Cleopatra am syrischstämmigen Wachmann eines Asylheims an:
„Absichtsvoll“ habe der Südafrikaner in die Brust des syrischen Wachmanns gestochen. „Ein Ausdruck seiner fremdenfeindlichen Gesinnung“, stellte Richter Wermelskirchen fest, „wir schrammen hier ganz scharf an einer Verurteilung wegen Mordes vorbei.“
Ein Südafrikaner soll also „fremdenfeindlich“ gegenüber einem Syrer gewesen sein und ein Stich ins Herz ist kein Mord? Zu den seltsamen Zuständen passt dann die gezielte Sympathiemobilisierung per Identitätspolitik: „Cleopatra“ verstand es sehr gut, sich öffentlich als Opfer zu inszenieren und zwar mithilfe eines Narrativs, das auf Empathie, Schutz und moralische Rücksichtnahme setzt. Dieser Mechanismus führt weit über den Einzelfall hinaus zu einer gefährlichen Dynamik: Wer wagt es noch, einen vermeintlich transgeschlechtlichen Asylbewerber kritisch zu hinterfragen, ohne Gefahr zu laufen, gesellschaftlich geächtet oder moralisch diskreditiert zu werden?
Der moralische Druck ersetzt seit Jahren die sachliche Prüfung – und genau darin liegt das strukturelle Problem. Es braucht klar definierte Kriterien für die Haftunterbringung, die sowohl das biologische Geschlecht als auch die Sicherheitslage und die Glaubwürdigkeit einer Identitätserklärung in ausgewogener Weise berücksichtigen. Ebenso sind verbindliche Abschiebe- und Ausreisekontrollen notwendig, auch und gerade bei strittiger Identitätslage. Schließlich braucht es wirksame Missbrauchs- und Sanktionsmechanismen, die greifen, wenn jemand gezielt eine geschlechtliche Identität beansprucht, um sich strafrechtliche oder vollzugsrechtliche Vorteile zu verschaffen.
Im größeren Zusammenhang steht der Cleopatra-Fall damit symbolisch für ein tieferliegendes strukturelles Problem: Wenn überzogene moralische Ideale wie der Schutz von Minderheiten oder das Streben nach Diskriminierungsfreiheit ohne institutionellen Realismus in politisches Handeln übersetzt werden, entsteht eine gefährliche Lücke – und diese wird von jenen ausgenutzt, die das System mit kalter Berechnung manipulieren. Eine Politik, die Transsexuellen ausschließlich affirmativ begegnet, ohne robuste Mechanismen der Prüfung, Kontrolle und Verhältnismäßigkeit, öffnet Tür und Tor für Missbrauch. Der Fall Cleopatra zeigt, dass Gutgläubigkeit ohne Rechtsklarheit kein Zeichen von Fortschritt ist, sondern ein Einfallstor für jene, die sich über die Regeln der Gemeinschaft erheben. Auch das vorläufige Ende des Falls ist völlig absurd:
Nach den Morddrohungen gegen Mitgefangene wurde die angebliche Transfrau Hilton J. in einen Männerknast verlegt. Richter Wermelskirchen: „Und da bleibt er auch!“
Der „Fall Waltraud“: Gefängnis, Pension und Identitätsangleichung in Österreich
In Österreich sorgt derzeit eine Person namens „Waltraud P.“ (vormals „Walter P.“) für breite Empörung. Der Mann Walter bzw. nun die Frau Waltraud wurde wegen Betrugs (mit gefälschten Silbermünzen) zu einer Haftstrafe von drei Monaten verurteilt. Kurz vor Haftantritt ließ Walter seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern – offiziell und ohne operative Geschlechtsumwandlung – gestützt alleinig durch ein psychiatrisches Gutachten. Sein offen erklärtes Ziel war, die Behörden bewusst zu narren: Er wolle seine Haft nämlich lieber in einem Frauengefängnis verbüßen! Öffentlich äußerte er, er freue sich „auf gemeinsames Duschen mit den Frauen“ und auf den Gefängnisalltag in einer Frauenabteilung. Die Behörden agierten – den eigenen Gesetzen im Fall Waltraud folgend – ziemlich hilflos mit dem Angebot einer Fussfessel, welches Waltraud hämisch ablehnte.
Gleichzeitig liegt eine weitere potenzielle massive Vorteilnahme im Raum: In Österreich gelten verschiedene Pensionsalter für Männer und Frauen (Frauen früher). Da Waltraud nun offiziell als Frau geführt wird, bekam sie Post von der Pensionsversicherung und darf nun unerwartet vier Jahre früher in Pension gehen – nämlich mit 61 statt 65 Jahren. P. feixte dabei richtig vor der Kamera über seinen Pensions-Coup. Die gelackmeierten Behörden prüfen nun, ob ein möglicher Sozialleistungsbetrug vorliegt und ob das psychiatrische Gutachten rechtlich einwandfrei war. Ansonsten wird man bei dieser Gesetzeslage offensichtlich wenig machen können.
Eine fehlerhafte oder missbräuchliche Eintragung im Personenstandsregister (etwa ein falscher Geschlechtseintrag) könnte als Urkundenfälschung oder Beweismittel im Rechtsstreit widerlegt werden. Das bedeutet: Der Eintrag ist prinzipiell kein unantastbares Heiligtum, sondern kann durch gegenteilige Beweisführung in Frage gestellt werden. Allerdings hat sich Waltraud P. von einem Psychologen laut eigenen Angaben ein Gutachten geholt, wonach er nun eine Frau sei. Ob er nun tatsächlich in ein Frauengefängnis kommt, liegt nun im Ermessen der Justizbehörden. Die mediale und politische Reaktion kam wie erwartet prompt: Die FPÖ bezeichnete den Fall als „Schlag ins Gesicht jeder Frau“ und forderte, dass Pensionsvorteile nicht ohne biologische Grundlage gewährt werden dürften. In den Kreisen der Dreierkoalition wiederum wird der Fall- zumindest in ÖVP-Kreisen- nicht zu unrecht als Warnsignal zur Reform des Selbstbestimmungsgesetzes gesehen.
Die Erkenntnisse aus diesem Fall Waldtraud
Auch im Fall Waltraud lassen sich mehrere zentrale Einwände formulieren, die weit über den Einzelfall hinausweisen. Zunächst zeigt sich hier wieder eine klare Instrumentalisierung von Schutzregeln: Es wirkt offensichtlich, dass der Täter eine juristische Strategie nutzt, um sich strafrechtliche und soziale Vorteile zu verschaffen. Wenn das Geschlechtsidentitätsrecht in solchen Fällen zur taktischen Waffe wird, verliert es seine moralische Legitimation. Die bewusste Deklaration einer neuen Geschlechtsidentität just in dem Moment, in dem Haftantritt oder Pensionsantrag bevorstehen, offenbart eine gezielte Ausnutzung der systemischen Unschärfen. Solche Fälle untergraben dann völlig zurecht das Vertrauen der Allgemeinheit in die Gleichstellungspolitik, weil diese den Eindruck erweckt, die rechtliche Anerkennung von Geschlechtsidentitäten sei willkürlich manipulierbar, was sie offensichtlich wohl auch ist.
Darüber hinaus sollte die biologische Realität in keiner rechtlichen oder sozialpolitischen Ordnung ignoriert werden. Wenn das Rechtssystem so tut, als existierten biologische Unterschiede nicht, verliert es irgendwann seine Bindung an die Wirklichkeit, den Respekt der Bürger und öffnet sich der Beliebigkeit. Das bedeutet freilich nicht, dass die paar hundert transsexuellen Personen in Österreich pauschal in Frage gestellt werden sollten, wohl aber, dass ein staatliches System, das auf gerechte Abwägung und Nachvollziehbarkeit beruht, biologische Tatsachen nicht einfach ausblenden darf. Das Recht darf sich nicht zum Spielball manipulativer Strategien machen lassen, sondern muss auch hier objektive Maßstäbe wahren. So sollten Kontrollen bei Identitätswechseln verpflichtend sein, insbesondere dann, wenn ein rechtliches oder finanzielles Verfahren unmittelbar bevorsteht – etwa ein Haftantritt oder die Berechnung des Pensionsanspruchs.
Darüber hinaus sollten rechtliche Rückwirkungsmechanismen eingeführt werden: Wenn sich eine Identitätsänderung im Nachhinein als missbräuchlich herausstellt, muss das Recht in der Lage sein, die ursprüngliche Grundlage wiederherzustellen – etwa durch rückwirkende Behandlung als männlich für Pensions- oder Strafvollzugszwecke. Schließlich bedarf es einer klaren Grenzregelung für Vorteile: Der Geschlechtseintrag darf kein automatischer Schlüssel zu privilegierten Renten-, Haft- oder Sozialregelungen sein.
Fazit
In vielen progressiven linken Milieus gilt es heute als unbestritten, dass jeder seine Geschlechtsidentität frei wählen und gesetzlich bestätigen darf – und dass der Staat diese Entscheidung zu akzeptieren habe. Diese Haltung mag gut gemeint sein, doch sie ist rechtlich naiv. Es braucht Prüfungen und zwar gerade dort, wo materielle Interessen, Strafen oder Renten ins Spiel kommen. Das „woke“ Argument, „Biologie sei nur ein soziales Konstrukt“, kann philosophisch und politisch geführt werden – aber im Rechtssystem taugt es kaum als Grundlage. Wenn ein Gesetz biologisch irreversibel wirksame Konsequenzen hat (z. B. im Pensionssystem, bei Geschlechtsseparierung im Vollzug), darf nicht ignoriert werden, was eigentlich die physische Wirklichkeit ist. Damit ist nicht gemeint, Transmenschen grundsätzlich abzulehnen, natürlich soll, wer dauerhaft und authentisch als Frau oder Mann lebt, Anerkennung erfahren. Das Recht aber darf nicht so ausgelegt sein, dass Identitätswechsel ohne Prüfung und für gewisse Vorteile erfolgen können und biologische Faktoren wie die Ratio dabei gänzlich entwertet werden.
Die beiden besprochenen Fälle Waltraud und Cleopatra zeigen, wie schwer sich der Staat mit diesen „woken Gesetzen“ und bewussten Grauzonen tut. Wer es darauf anlegt, sich in solchen Grauzonen zu bewegen, kann das System aushöhlen. Wenn Politik und Verwaltung nicht sofort neue, kompliziertere Regeln schaffen, entstehen Lücken, in die Opportunisten eindringen. Den Opfern echter Diskriminierung hilft das nicht – im Gegenteil: Der Generalverdacht wächst. Die Fälle „Cleopatra“ und „Waltraud“ sind deshalb nicht bloß skurrile Randfiguren, sondern warnende Indikatoren: Wenn Identitätspolitik unreflektiert staatliche Funktionen durchdringt – Recht, Vollzug, Sozialstaat –, dann droht sie ins Gegenteil umzuschlagen. Wenn die Gutgläubigkeit gegenüber Selbstdarstellung überhand nimmt, verliert das Recht seine Substanz.
Niemandem sollte das Recht abgesprochen werden, seine Identität zu suchen und wie auch immer privat auszuleben. Gleichwohl müsste der Staat diese Vorgänge rechtsrelevant prüfen und regulieren dürfen – und zwar so, dass er nicht zum Narrenschiff für kriminelle Berechnungen wird. Nur wer die Biologie nicht leugnet, wer den Rechtsstaat nicht entmündigt und wer Identitätspolitik mit Realpolitik versöhnt, wird am Ende auch die moralische und rechtliche Integrität des Systems wahren können. Die politische Linke wird das erfahrungsgemäß wohl eher nicht sein. Ihre identitätspolitischen Scherben müssen nun andere aufkehren!
Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Dann abonnieren Sie jetzt kostenlos unseren Newsletter – und bleiben Sie immer top informiert über neue Artikel, Analysen und Hintergründe! Jetzt registrieren -> http://eepurl.com/hqc7zb
Finanzielles
Unterstützen Sie uns!
Mit einer Spende helfen Sie den Fortbestand von „Der März“ zu gewährleisten!
Vielen herzlichen Dank!
Liebe Leserinnen und Leser von „Der März“,
Unsere Seite ist ein Ort für kritischen Journalismus, tiefgehende Analysen und gut recherchierte Hintergrundberichte. Wir sind sehr stolz darauf, unabhängig zu arbeiten, denn das macht es uns möglich, Themen und Perspektiven zu behandeln, die in der Mainstream-Medienlandschaft oft untergehen oder anders rezipiert werden. Unsere Arbeit setzt akribische und sehr zeitintensive Recherche voraus und verursacht eben leider auch Kosten. Aus diesem Grunde sind wir auf die finanzielle Unterstützung unserer treuen Leser angewiesen. Nur mit Ihrer Unterstützung kann unser kleines ehrenamtliches Team nämlich auf Dauer bestehen bleiben und die mit der Herausgabe unseres Mediums verbundenen Kosten (Plattformfinanzierung, Lektorat, etc) abdecken.Jede Spende, egal wie klein, trägt dazu bei, unsere Arbeit zu finanzieren und unser Medium als Plattform für unabhängigen Journalismus zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Falls Sie direkt überweisen möchten, ganz ohne Paypal oder Kreditkarte, dann finden Sie hier unsere Kontodaten. Aus Kostengründen sind wir bei der aktuell nur in Deutschland gelisteten österreichischen Onlinebank N26 (daher der deutsche IBAN, es entstehen für Sie keine Extrakosten):
IBAN: DE46 1001 1001 2622 4193 03
BIC: NTSBDEB1XXX
Vielen herzlichen Dank für Ihre Treue und Unterstützung !