Freispruch: Der unfassbare Politprozess gegen Sebastian Kurz

Sebastian Kurz 2020
1. Ministerrat der Regierung Kurz II., Bundeskanzleramt, Vienna (AT), 08.01.2020, Foto: Arno Melicharek

Die linke Opposition in Österreich hat wirklich alles versucht, um Sebastian Kurz in einem U-Ausschuss aufs Glatteis zu führen. Daraufhin folgte sofort eine Anzeige der NEOS bei der Staatsanwaltschaft und ein erstinstanzlicher Schuldspruch eines Richters, der selbst für die Weitergabe von Informationen an den linken Peter Pilz disziplinarrechtlich belangt worden war. Das ganze Polit- und Justiztheater hat aber dennoch nicht gefruchtet: In zweiter Instanz wurde Sebastian Kurz nämlich heute vom Oberlandesgericht Wien freigesprochen. Ein politisch sehr durchschaubarer Prozess ging damit zu Ende. Die Begründung für den Freispruch des Drei-Richter-Senats des Oberlandesgerichts Wien fiel dann wie folgt aus:

Der objektive Tatbestand der falschen Beweisaussage war nicht erfüllt!

Sebastian Kurz habe, so das OLG Wien, die Frage von NEOS-Mandatarin Krisper korrekt beantwortet, nämlich in die Bestellung des ÖBAG-Aufsichtsrates eingebunden gewesen zu sein. Der – höchst umstrittene – Richter der ersten Instanz Michael Radasztics hatte das noch ganz anders gesehen, obwohl ja im U-Ausschuss alles genau dokumentiert worden ist. Er hatte Kurz zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt, was der Drei-Richter-Senat nun vollständig aufhob.

Die ganze Hoffnung der linken Reichshälfte in der Causa Kurz löste sich damit in Luft auf. Der linke erhoffte „Schlachtplan“ war nämlich der folgende: Kurz sollte für die Falschaussage eine erste Verurteilung bekommen! Damit bestünde dann nämlich die reale Chance, im Politinserateprozess Sebastian Kurz ins Gefängnis zu bringen. Bis dato verlief auch alles ganz am Schnürchen: Thomas Schmid, der Spiritus Rector der Inserategeschichte, durfte sich als Kronzeuge und höriges Werkzeug von Sebastian Kurz inszenieren, obwohl er es war, der die Inserate in Auftrag gab, der Karriereziele hatte und der Kurz nie direkt weisungsbefugt unterstellt gewesen ist.

Justizpalast, Ort des Freispruches von Sebastian Kurz
Wiener Justizpalast, Sitz des Oberlandesgerichts Wien, Quelle:

Justiz, Medien und die politische Instrumentalisierung eines Strafverfahrens

Die Causa Sebastian Kurz ist mehr als nur ein abgeschlossenes Strafverfahren – sie ist ein Lehrstück darüber, wie tief die politische Kultur in Österreich gesunken ist und wie leichtfertig mit dem Vertrauen in unsere Institutionen gespielt wird. Der nun erfolgte Freispruch durch das Oberlandesgericht Wien hat nicht nur juristisch, sondern auch politisch klargestellt: Dieser Prozess war von Beginn an ein durchschaubares Manöver, um einen – für die Opposition wohl 2020/21 viel zu erfolgreichen – Politiker der Zweiten Republik auf juristischem Wege aus dem Verkehr zu ziehen. In den USA spricht man in solchen Fällen von „Lawfare“ gegen unerwünschte Personen, wo das Recht („Law“) zur Kriegführung („warfare“) aufmunitioniert wird und dann zu einer politischen Taktik verschmilzt.

Der erstinstanzliche Schuldspruch gegen Sebastian Kurz war in jeder Hinsicht bemerkenswert – nicht nur, weil er, wie wir nun wissen, im Widerspruch zu den objektiven Tatsachen stand, sondern vor allem wegen der Person, die ihn gefällt hat: Richter Michael Radasztics. Derselbe Radasztics, der in der Vergangenheit bereits disziplinarrechtlich auffällig geworden war, weil er Informationen aus einem laufenden Verfahren an den linksradikalen Blogger und Ex-Politiker Peter Pilz weitergegeben hatte. Dabei geht es um ein Verhalten, das nicht nur gegen jede richterliche Ethik verstößt, sondern auch das Vertrauen in seine Unparteilichkeit massiv untergräbt.

Dass ausgerechnet dieser Richter in einem politisch derart aufgeladenen Verfahren den Vorsitz führen durfte, wirft ernste Fragen auf. Kann es sein, dass hier wider besserem Wissen ein Richter für einen Prozess eingesetzt worden ist, dessen Gesinnung und Vergangenheit in das Narrativ jener politischen Kräfte passt, die alles daran setzten, Sebastian Kurz zu Fall zu bringen? Radasztics sah sich offensichtlich selbst nicht als befangen, aber seine Kollegen hätten hier vielleicht doch eingreifen und auf ihn einwirken sollen.

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Der Plan der Opposition: Justiz als politische Waffe

Von Anfang an war offensichtlich, worauf die linke Reichshälfte – insbesondere NEOS, SPÖ und Teile der Grünen – hinauswollten: Dieser Prozess war inhaltlich eher belanglos und wäre normal in einem Tag abgehandelt worden, doch das Verfahren hatte ursprünglich ganz andere Intentionen und weckte Hoffnungen, erzeugte Druck und Begehrlichkeiten. Es ging vielen Beobachtern, Journalisten und Politikern nämlich um die politische Ausschaltung eines Konservativen, der es gewagt hatte, mit den Machtzentren der alten linken Wiener Eliten zu brechen.

Zuerst wurde Kurz, wie schon anfänglich erwähnt, im Untersuchungsausschuss 2020 mit suggestiven Fragen und juristischen Fallstricken konfrontiert. Nachdem er dort ausgesagt hatte, folgte dann Monate später eine Anzeige der NEOS – ein Musterbeispiel für die politische Taktik, über den parlamentarischen Hebel einen Strafprozess in Gang zu setzen. Die Hoffnung war klar: Eine erstinstanzliche Verurteilung, die dann medial ausgeschlachtet werden konnte! Im Laufe des Jahres 2021 kam dann mit dem Inserateverfahren um Thomas Schmid zusätzlich die Chance dazu, für Sebastian Kurz in Kombination mit beiden Verfahren sogar eine tatsächliche Haftstrafe zu erwirken. Die Vorwürfe alleine besiegelten aber im Herbst/Winter 2021 bereits Sebastian Kurz politische Karriere, weil die Grünen sie zum Anlass nahmen, Kurz zu stürzen. Der Prozess entwickelte somit sehr schnell eine sehr eigene Dynamik! Die NEOS zeigten Kurz im März 2021 an, dann ermittelte die WKStA in der Causa Inserate und Kurz nahm Anfang Oktober 2021 als Kanzler seinen Hut.

Man muss deshalb in Retrospektive dem Drei-Richter-Senats des Oberlandesgerichts Wien und damit der Justiz großen Respekt zollen: Sie haben nicht nur dem Druck der Öffentlichkeit und der Vorverurteilung der Medien standgehalten, sondern auch das erstinstanzliche Urteil eines Kollegen korrigiert! Das Oberlandesgericht Wien hat diesem politischen Schauspiel also nun ein Ende gesetzt. Kurz hatte im U-Ausschuss korrekt dargestellt, dass er in die Bestellung des ÖBAG-Aufsichtsrates eingebunden war. Punkt. Keine Unklarheiten, keine Spitzfindigkeiten – nur eine klare, juristisch fundierte Beurteilung der Tatsachen.

Stephanie Krisper (NEOS)
Nationalratsabgeordnete Stefanie Krisper brachte mit einer Anzeige die Causa „Falschaussage“ ins Rollen; Krisper 2025 im Parlament © Parlamentsdirektion/ Thomas Topf

Der Prozessplan der WKStA-Anklage gegen Sebastian Kurz

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erhob in der Causa Falschaussage ürsprünglich drei Vorwürfe gegen Sebastian Kurz im Zusammenhang mit seinen Aussagen im Ibiza-Untersuchungsausschuss am 24. Juni 2020. Diese Vorwürfe beziehen sich auf seine angebliche Verharmlosung seiner Rolle bei der Besetzung von Führungspositionen der Staatsholding ÖBAG (Österreichische Beteiligungs AG). Die Vorwürfe basieren auf § 288 des Strafgesetzbuches, der Falschaussagen vor einem Untersuchungsausschuss mit bis zu drei Jahren Haft ahndet.

Hier die drei Vorwürfe und Gründe für ihre Einstellung:

1. Falschaussage zur Bestellung von Thomas Schmid als ÖBAG-Vorstand

  • Vorwurf: Kurz habe verharmlost, maßgeblich an Schmids Ernennung beteiligt gewesen zu sein, und angegeben, nur „informiert“ worden zu sein. Die WKStA stützte sich auf Chatnachrichten, die Kurz’ aktive Rolle andeuten.
  • Einstellung (Erste Instanz, Februar 2024): Freispruch, da die Beweislage (Chats) keine klare Falschaussage belegte. Schmids Aussagen waren nicht ausreichend belastend.

2. Falschaussage zur Bestellung des ÖBAG-Aufsichtsrats

  • Vorwurf: Kurz habe seine Einflussnahme auf die Auswahl der Aufsichtsräte heruntergespielt, obwohl Chats seine aktive Rolle (z. B. Präferenz für Siegfried Wolf) zeigten.
  • Einstellung (Zweite Instanz, Mai 2025): In erster Instanz zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt, hob das Oberlandesgericht Wien den Schuldspruch auf. Kurz’ Aussage war korrekt, da er seine Einbindung bestätigte; Unterbrechungen im Ausschuss verzerrten die Antwort.

3. Falschaussage zu einer Posten-Vereinbarung mit der FPÖ

  • Vorwurf: Kurz habe geleugnet, von einer Absprache zwischen Thomas Schmid und einem FPÖ-Verhandler (vermutlich Arnold Schiefer) zur ÖBAG-Postenvergabe gewusst zu haben. Chats deuteten auf sein Wissen hin.
  • Einstellung (Erste Instanz, Februar 2024): Freispruch, da die Beweislage zu dünn war, um eine bewusste Falschaussage nachzuweisen.

Zusammenfassung: Zwei Vorwürfe (1 und 3) mussten also bereits in der ersten Instanz von Richter Radasztics wegen unzureichender Beweise fallen gelassen werden. Der dritte Vorwurf (2) führte dann zu einer erstinstanzlichen Verurteilung, wurde aber in der zweiten Instanz vom OLG Wien aufgehoben, da Kurz’ Aussage korrekt war und weitere Aussagen durch Unterbrechungen verzerrt worden waren.

Der umstrittene Richter

Ein zentraler Punkt der Kritik am erstinstanzlichen Verfahren war die Rolle von Richter Michael Radasztics. Dieser war erst seit Januar 2023 als Richter tätig, nachdem er zuvor 15 Jahre als Staatsanwalt in Wien gearbeitet hatte. Seine Vergangenheit in der Eurofighter-Causa wirft ernsthafte Fragen nach seiner Unparteilichkeit auf. Radasztics war im Mai 2023 vom Oberlandesgericht Graz zu einer Disziplinarstrafe verurteilt worden, unter anderem wegen der Weitergabe vertraulicher Informationen an Peter Pilz, einen bekannten Kritiker von Sebastian Kurz und ehemaligen Abgeordneten der Grünen. Diese Verurteilung wurde jedoch erst drei Tage nach dem Schuldspruch gegen Kurz im Rechtsinformationssystem (RIS) veröffentlicht, was den Verdacht der bewussten Verschleierung nährt.

Die Verbindung zu Peter Pilz ist hier besonders brisant. Pilz, der über Jahre hinweg Kurz massivst politisch bekämpfte (etwa mit seinem Buch: „Kurz. Ein Regime“), erhielt von Radasztics Informationen aus den Eurofighter-Ermittlungen, die unter Amtsverschwiegenheit fielen. Obwohl strafrechtliche Ermittlungen gegen Radasztics wegen Amtsmissbrauchs eingestellt wurden, bleibt die Disziplinarstrafe ein klarer Hinweis auf ein Fehlverhalten. Kurz’ Verteidiger Otto Dietrich beantragte deshalb bereits am ersten Prozesstag einen Richterwechsel wegen Befangenheit, da die Verbindung zwischen Radasztics und Pilz den Anschein der Voreingenommenheit erweckte. Radasztics wies diesen Antrag jedoch ab und erklärte, er habe kein freundschaftliches Verhältnis zu Pilz. Diese Selbstentlastung wirkt jedoch wenig glaubwürdig, wenn man bedenkt, dass Radasztics’ Verhalten als Staatsanwalt disziplinarrechtlich geahndet worden ist. Es bleibt jedenfalls von außen ein fahler Beigeschmack.

Sebastian Kurz im Parlament 2021
Sebastian Kurz, Ein Politiker im Fadenkreuz des politischen Gegners

Ein Fall für die politische Hygiene

Für Österreich muss dieser Fall eine Mahnung sein: Wenn der Eindruck erweckt wird, dass Teile (!) der Justiz sich vor den Karren parteipolitischer Interessen spannen lassen, leidet das gesamte demokratische System. Kurz ist hier freilich womöglich etwas mitschuldig, weil er mit seinem Vorwurf von „linken Netzwerken in der WKStA“ wohl einen Backslash gegen ihn mitprovoziert haben könnte. Nichtsdestotrotz lebt die Gewaltenteilung davon, dass Gerichte unabhängig und sachlich urteilen. Schuld daran, diese unsinnige Prozesslawine losgetreten zu haben, tragen auch die NEOS und das obwohl gerade sie es waren, die bei der Befragung selbst Fehler gemacht haben. Bei der Justiz landete dann die in Retrospektive undankbare Rolle durch eine semantische Interpretation von Kurz Worten letztlich herauszufinden, was die NEOS-Mandatare im U-Ausschuss ihn so nicht detailliert gefragt hatten.

Dieses Urteil ist also ein Schlag ins Gesicht jener, die versucht haben, die Justiz für ihre politischen Zwecke zu missbrauchen. Die NEOS müssen sich nun fragen lassen, ob ihr Vorgehen nicht nur politisch motiviert, sondern auch unverantwortlich war. Die Instrumentalisierung eines Untersuchungsausschusses und die anschließende Anzeige bei der WKStA zeigen, wie weit die Opposition bereit war zu gehen, um einen politischen Gegner zu Fall zu bringen.

Die Rolle der Medien darf ebenfalls nicht unerwähnt bleiben. Über Monate hinweg wurde der Eindruck erweckt, als sei Sebastian Kurz bereits verurteilt, als sei seine Schuld erwiesen. Was wir erlebt haben, war keine neutrale Berichterstattung, sondern eine mediale Vorverurteilung in Dauerschleife – ein gefährlicher Zustand, der langfristig das Vertrauen der Bürger in Medien wie Justiz gleichermaßen untergräbt. „Heute“-Chefredakteur Oistric hat das in einem Kommentar wunderbar eingestanden und erklärt, was passiert, wenn ein Konservativer ins publizistische Feuer des linken Meinungsjournalismus in Österreich gerät:

Sebastian Kurz ist ein unbescholtener Mann. Ex-Kanzler, mittlerweile zweifacher Familienvater und Unternehmer. Über drei Jahre lang las sich seine Vita in vielen Medien und in der politischen Auseinandersetzung anders. Kurz sei korrupt, er habe vor dem U-Ausschuss gelogen und Österreich deshalb bald einen verurteilten Bundeskanzler, so die spöttischen Zuschreibungen.

„Heute“-Chefredakteur Clemens Oistric; Quelle: https://www.heute.at/s/kurz-prozess-zeigt-wie-wichtig-unschuldsvermutung-ist-120110525

Fazit

Mit dem Freispruch ist die Hoffnung der linken Reichshälfte, Sebastian Kurz durch eine Verurteilung endgültig ins politische Aus zu drängen, wie eine Seifenblase zerplatzt. Was bleibt ist teilweise der fahle Beigeschmack eines Justizsystems, das sich – zumindest in der ersten Instanz – politisch hier womöglich vielleicht etwas instrumentalisieren hat lassen. Die Rolle von Richter Michael Radasztics, dessen eigene Vergangenheit Fragen nach seiner Unparteilichkeit aufwirft, unterstreicht die beständige Notwendigkeit, die Unabhängigkeit der Justiz zu schützen, aber bei Fehlentwicklungen auch kritisch hinzusehen. Die – seltsame – Verzögerung bei der Veröffentlichung von Radasztics Disziplinarstrafe und seine fragwürdigen Verbindungen zu Peter Pilz werfen hier ein schlechtes Licht auf die Transparenz des Verfahrens und den internen Umgang der Justiz damit. Andererseits muss man dem Drei-Richter-Senats des Oberlandesgerichts Wien wiederum großen Respekt zollen, diese Entscheidung nun mit dem Freispruch korrigiert zu haben. Dafür gibt es schließlich den Instanzenweg.

Sebastian Kurz musste sich nun fünf Jahre lang gegen massivste mediale Vorverurteilungen und gegen eine Anklage wehren, die – zumindest in seinem Fall – völlig in sich zusammengefallen ist. Das erstinstanzliche Urteil gegen seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli hielt allerdings vor der Justiz, da dieser wiederum in einer anderen Detailfrage nachweislich falsch ausgesagt hatte. Bei Bonelli ging es nämlich darum, wen Kurz gerne als ÖBAG-Chef gehabt hätte (Siegfried Wolf, Anmerkung). Die Causa Kurz wiederum hat einmal mehr gezeigt, wie dünn die Trennlinie zwischen Recht und Politik, zwischen Verurteilung und Freispruch in Fragen der politischen Semantik in Österreich teilweise geworden ist. Es liegt nun an der Politik, an der Justiz und auch an den Medien, diese Linie wieder deutlicher zu ziehen –  für die Demokratie, für die Rechtsstaatlichkeit und für das Vertrauen der Bürger in ihre Institutionen.

Die politische Taktik der Opposition, die Justiz für ihre politischen Zwecke zu instrumentalisieren, bleibt ein gefährlicher Präzedenzfall, der in Zukunft stärker vermieden werden sollte. Sebastian Kurz hat nicht nur seinen Ruf verteidigt, sondern auch gezeigt, dass Gerechtigkeit am Ende siegt – ein Signal, das hoffentlich auch andere Politiker ermutigt, sich gegen politisch motivierte Angriffe zu wehren. In den meisten Fällen allerdings bleiben nach solchen Prozessen auch nach Freisprüchen zerstörte Existenzen und hohe Schulden übrig. Für die WKStA, jener Justizbehörde der Kurz einst linke Netzwerke unterstellt hatte, bleibt folgendes Fazit:

Für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) – jene Chaos-Behörde mit Abgängen am laufenden Band und unterirdischer Verurteilungsquote – ist die Entscheidung der Justiz eine schwere Klatsche. Zwei Aspekte waren bereits im ersten Durchgang vor dem Landesgericht weggefallen, der dritte schließlich am Montag in der nächsten Instanz.

„Heute“-Chefredakteur Clemens Oistric; Quelle: https://www.heute.at/s/kurz-prozess-zeigt-wie-wichtig-unschuldsvermutung-ist-120110525

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Links & Quellen

https://www.diepresse.com/19709003/freispruch-fuer-ex-kanzler-sebastian-kurz

https://www.heute.at/s/kurz-prozess-zeigt-wie-wichtig-unschuldsvermutung-ist-120110525

https://orf.at/stories/3350052

https://www.profil.at/oesterreich/warum-steht-ex-kanzler-sebastian-kurz-vor-gericht/402510568

https://www.profil.at/meinung/ein-unglueckliches-bild-der-kurz-richter-peter-pilz-und-ein-amtsgeheimnis/402798268