Fall Brosius-Gersdorf: Symbol einer politisierten Justiz?

Der Fall Brosius-Gersdorf: Wer dominiert künftig politisch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe?
Wer dominiert künftig politisch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe?

Der Fall Brosius-Gersdorf in der Bundesrepublik Deutschland ist gerade in aller Munde, weil die Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf zur deutschen Verfassungsrichterin am Widerstand der Unionsparteien von CDU und CSU gescheitert ist. Der Widerstand der Union ist hier ein Unikum, weil erstmals öffentlich der Politisierung des obersten Gerichts durch linke Kräfte in Europa entschieden Einhalt geboten wurde. In den USA haben konservative Politiker und Administrationen dieses Phänomen der linken Durchdringung der Gerichte dagegen schon weit länger im Visier und sind hier in den letzten Jahren mit ihrer juristisch-politischen Gegenoffensive sehr erfolgreich gewesen. Die Macht der Verfassungsgerichte steigt in den modernen westlichen Gesellschaften nämlich immer weiter an. Verfassungsrichter nehmen heute stärker denn je direkt Einfluss auf die Politik und bestimmen den Kurs eines Landes wie Deutschland entscheidend mit. In Europa rutschen die Verfassungsgerichte bis hin zum EuGH dabei gefühlt gesellschaftspolitisch aber immer weiter nach links, wie das folgende Beispiel schön demonstriert:

Im März 2021 urteilte das Bundesverfassungsgericht, das Klimaschutzgesetz verstoße gegen den Grundgesetz-Artikel 20a. Der verpflichtet den Staat, „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen“. Das Gesetz verschiebe aber die Last der Emissionsminderung vor allem in die Zeit nach 2030 – zulasten der heutigen jungen Generation.

https://www.tagesschau.de/wissen/klima/klimaschutzgesetz-114.html

Der Verfassungsgerichtshof übernahm damit die Position von Klimaaktivisten und verordnete der Bundesregierung, stärkere Maßnahmen zur CO2 Reduktion zu ergreifen. Tenor: Die Menschenrechte zukünftiger Generationen seien verletzt, wenn Deutschland jetzt nicht sofort mehr CO2 Emmissionen einspart. NGOs und linke Aktivisten in ganz Deutschland jubelten, hatte sich doch politisch ein neuer Weg aufgetan, um die Politik in ihrem Sinne vor sich herzutreiben. Man klagt und das Verfassungsgericht in Karlsruhe zwingt dann im Idealfall die Regierung zum Handeln im Sinne der politischen Kläger.

Der Fall Brosius-Gersdorf demonstriert nun, dass mit freilich jahrelanger Verspätung konservative Stimmen aufgewacht sind und nun stärker hinterfragen, wer künftig solche richtungsentscheidene politische Fragen am Verfassungsgericht entscheiden soll. Es wird nun erstmals im deutschen Sprachraum genauer hinterfragt, welche linke potentiellen Aktivistinnen für freie Stellen am Höchstgericht nominiert werden. Genau diesen Aspekt wollen wir nun in diesem Beitrag genauer unter die Lupe nehmen – am Beispiel der Personalie Frauke Brosius-Gersdorf.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Der zukünftige Arbeitsplatz von Brosius-Gersdorf, sollte sie gewählt werden!

Frauke Brosius-Gersdorf und ihre politischen Positionen

Die deutsche Regierungspartei SPD hat von der konservativen Union im Rahmen der Koalitionsvereinbarung das Recht zugesagt bekommen, gleich zwei von drei aktuellen vakanten Sitzen am Verfassungsgericht in Karlsruhe nominieren zu dürfen. Dabei hat sich die SPD-Bundestagsfraktion dann wenig überraschend nach weltanschaulich ähnlich eingestellten und natürlich qualifizierten Persönlichkeiten umgesehen, die dem linken Zeitgeist der Partei entsprechen. Womit wir zur ausgewählten Juristin Frauke Brosius-Gersdorf kommen, deren Erfahrung und Qualifikation unstrittig ist. Das Problem ist eher ein anderes: Die Juristin steht in sehr relevanten Bereichen überdeutlich für eine klar linksliberale Rechtsauffassung – und das nicht nur in Nebensätzen. Vielmehr ist ihr gesamtes Wirken von einer progressiven, gesellschaftsverändernden Agenda geprägt. Prinzipiell sollten Verfassungsrichter öffentlich aber nicht derartig klar exponiert sein, hängen sie doch von einer Bestellung mit einer Mehrheit im Bundestag ab. Überparteilichkeit ist hier also trotz parteilicher Nominierung gefragt.

Bei der Kritik von konservativer Seite geht es im Grunde um ihre Position zu drei verschiedenen Themen: einem Parteiverbot der AfD, der Impfpflicht in der Corona-Pandemie und der Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Brosius-Gersdorf arbeitete 2023 und 2024 in der von der linksliberalen Ampelkoalition eingesetzten Kommission zu reproduktiver Selbstbestimmung mit. Diese Kommission empfahl unter anderem die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur zwölften Woche. Brosius-Gersdorf stellte gemeinsam mit ihren Kommissionskollegen offen infrage, ob die geltende Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Das ist somit durchaus ein direkter Affront gegen die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es geht dabei zudem nicht um juristische Detailfragen, sondern um die Grundwerte unserer Gesellschaft. Der Schutz des ungeborenen Lebens ist nämlich kein Nebenschauplatz, sondern ein Gradmesser für das Menschenbild unserer Rechtsordnung.

In der Corona-Pandemie stand Brosius-Gersdorf wiederum für eine harte Linie gegen Impfstoffverweigerer: Sie setzte sich damals klar für eine allgemeine Impfpflicht ein! Impfverweigerer sollten ihrer damaligen Ansicht nach einen Teil der Behandlungskosten bei einem schweren Verlauf selbst übernehmen müssen. Als weitere Strafmaßnahme empfahl Brosius-Gersdorf zudem den Wegfall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von Impfverweigerern. Man sieht dabei deutlich wie restriktiv die Juristin hier den Freiheitsrechten gegenüberstand und wie sie im Zweifel auf einen strafenden Staat setzte.

Brosius-Gersdorf versus die AfD: Die Juristin forderte in der Vergangenheit ein AfD-Verbot!

Von Kopftüchern bis zur AfD

Das Kopftuchverbot des Staates für Gerichtsmitarbeiter als Teil einer weltanschaulichen staatlichen Neutralität stellte Brosius-Gersdorf dann ebenfalls teilweise in Frage. So regte sie hier an, dass Kopftücher künftig etwa vor Gericht bei Gerichtsmitarbeitern zuzulassen seien! Das begründete sie folgendermaßen:

Während ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen verfassungsrechtlich nicht zulässig sein soll, soll ein entsprechendes Verbot für Rechtsreferendarinnen in bestimmten Situationen im Gerichtssaal zulässig sein. „Hierin habe ich einen Widerspruch gesehen“

Brosius-Gersdorf zitiert nach https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/brosius-gersdorf-berichterstattung-unsachlich-und-unzutreffend-110591137.html

Sie bezieht sich damit auf eine weitere umstrittene Entscheidung des Verfassungsgerichts in Karlsruhe, welche das allgemeine Kopftuchverbot von Lehrerinnen in Deutschland mit Verweis auf die Religionsfreiheit gekippt hatte. Ihr Kommentar zur Religionsfreiheit legt hier also ziemlich deutlich klar, dass sie offensichtlich selbst das Kopftuchverbot im Staatsdienst als problematisch einstuft. Solche Positionen sind freilich legitim, per se aber nicht wertneutral: Sie stehen für eine Politik, die den staatlichen Neutralitätsanspruch unterminiert zugunsten identitätspolitischer Forderungen.

Mehrfach hat sich Brosius-Gersdorf zudem öffentlich kritisch zur AfD geäußert. Nun kann man zu dieser Partei politisch im Sinne der freien Meinungsäußerung stehen, wie man will, aber eine künftige Verfassungsrichterin sollte hier in der Lage sein, politisch unvoreingenommen zu urteilen. Wer schon vorab öffentlich gegen eine im Bundestag vertretene Partei eine derartige Position bezieht, setzt sich unzweifelhaft dem Verdacht der Voreingenommenheit aus. So argumentierte sie beispielsweise 2024 im Fernsehen für ein AfD-Verbot:

In der ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ sprach Brosius-Gersdorf sich im Juli 2024 für einen Verbotsantrag gegen die Partei aus, falls der Verfassungsschutz ausreichend Material vorlege. Ein solcher Antrag wäre „ein ganz starkes Signal unserer wehrhaften Demokratie“, argumentierte sie.

https://www.fr.de/politik/afd-laut-verfassungsschutz-rechtsextrem-erste-reaktionen-gesamte-zr-93710765.html

Dazu setzte Brosius-Gersdorf sich rechtswissenschaftlich mit der Frage auseinander, wie man mit dem im Grundgesetz verankerten Gebot der Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern Eingriffe in die Wahlgrundsätze rechtfertigen könne! Die Grundsätze einer freien demokratischen Wahl würden hier damit – am Alter der Gleichberechtigung – freilich in Frage gestellt. Was man in einer Demokratie eigentlich nie gut finden sollte!

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Der Widerstand im konservativen Lager

Mehrere Unionsabgeordnete bezeichneten Brosius-Gersdorf öffentlich als ungeeignet und unwählbar, andere ließen sich anonym zitieren, die Juraprofessorin sei „eine ultralinke Juristin“.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/brosius-gersdorf-verfassungsgericht-100.html

Die Unionspolitikerin Saskia Ludwig empfand Brosius-Gersdorfs harte Haltung gegen Impfverweigerer etwa als einen überschießenden Eingriff in die Grundrechte, weshalb sie zu Brosius-Gersdorf ein klares Urteil fällte: „Unwählbar“! Dazu kamen viele Bedenken von christlichen Unionspolitikern und Kirchenvertretern aufgrund ihrer liberalen Position zur Abtreibung! Unbehagen regte sich aber auch allgemein in der Union zur illiberalen Haltung von Frauke Brosius-Gersdorf in vielen anderen politischen Bereichen. Unbemerkt von der Unionsführung, die sich lange an die Zusagen zur SPD gebunden fühlte, wuchs deshalb in den Reihen der Unionsabgeordenten mit der Zeit der Widerstand gegen diese Wahl. Nachdem klar war, dass es keine Mehrheit für Brosius-Gersdorf geben würde, musste sie letztlich von der Unionsführung abgesagt werden!

Weil die politische Courage der Union gegenüber den linksliberal geprägten Mainstreammedien und den linken Parteien in Deutschland normalerweise nicht gerade sehr ausgeprägt ist, kam ein vermeintlicher Plagiatsvorwurf des Österreichers Stefan Weber gegen Brosius-Gersdorf gerade recht, um ihre Nicht-Wahl zu begründen. In ihrer Dissertation sowie jener ihres Mannes gibt es nämlich klare textliche Überschneidungen, womit die Frage aufgeworfen wurde, wer hier von wem abgeschrieben haben könnte. Dieses Faktum mag wie eine insignifikante Lappalie wirken, doch eine Verfassungsrichterin muss letztlich frei von jedem Makel sein. Ihre Parteilichkeit in wichtigen gesellschaftspolitischen Fragen sollte aber dennoch auch in der PR-Kampagne der Union im Vordergrund stehen. Genau diese Parteilichkeit macht sie nämlich primär unwählbar, nicht die Frage, inwieweit sie mit ihrem Mann gemeinsam eine Dissertation verfasst hat. Viele Mainstreammedien sprachen dann trotz berechtiger politischer Bedenken abfällig von einer „rechten Kampagne“. Medialer Tenor: Die Union habe eine linke Frau als Verfassungsrichterin weitgehend widerstandslos zu akzeptieren!

Der konservative Widerstand ist genau deshalb ein bedeutsamer Bruch mit der üblichen parteiübergreifenden Konsenskultur bei der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts, wobei die Grünen hier bereits linke Präzedenzfälle gesetzt haben. Dass sich insbesondere CDU- und CSU-Abgeordnete in seltener Deutlichkeit öffentlich gegen eine Kandidatin der SPD stellen, zeigt eines überdeutlich: Die Sorge über eine ideologische Schlagseite des höchsten deutschen Gerichts ist im konservativen Lager gewachsen. Die Kritik der meisten Akteure zielt dabei explizit auf ihre klar linken Positionierungen zu gesellschaftspolitisch umstrittenen Fragen wie Abtreibung, Impfpflicht und dem Umgang mit der AfD.

Die Macht des Bundesverfassungsgerichtes

Sollte Brosius-Gersdorf gewählt werden, würde sie als eine der jüngeren Richterinnen das Gericht für viele Jahre prägen. Ihre Positionen könnten in zukünftigen Entscheidungen zu Abtreibung, Parteiverboten und anderen gesellschaftspolitischen Fragen eine entscheidende Rolle spielen.

https://www.fr.de/politik/frauke-brosius-gersdorf-streit-um-ultralinke-verfassungsrichterin-wie-progressiv-ist-sie-wirklich-93829508.html?utm_source=chatgpt.com

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe besitzt in Deutschland eine beispiellose Machtfülle: Mit nur 16 Richterinnen und Richtern entscheidet es über Fragen, die das politische, gesellschaftliche und moralische Fundament des Landes betreffen – von der Auslegung der Grundrechte bis hin zu Parteiverboten. In einer solchen Institution wiegt jede Personalentscheidung schwer, denn das Gericht ist kein rein juristisches, sondern776 längst ein essentielles politisches Steuerungszentrum geworden. Wenn sich dort zunehmend Richter versammeln, die eine späte Abtreibung als Grundrecht definieren, das Kopftuch im Staatsdienst schützen, Abschiebungen von kriminellen Migranten verbieten und ein AfD-Verbot befürworten, dann kann dies auf Jahrzehnte hinweg die politische Richtung der Republik verschieben. Die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts ist deshalb nicht nur eine juristische, sondern eine zutiefst politische Weichenstellung, die nicht einseitig von linken Akteuren dominiert werden darf. Vor allem da es in Deutschland eine Mehrheit rechts der Mitte gibt!

Fazit

Es geht hier also um weit mehr als eine Personalie. Es geht um die Frage, welche Rolle das Bundesverfassungsgericht in Zukunft spielen soll: Soll es weiterhin als Hüter der Verfassung agieren oder immer mehr zur Durchsetzungsinstanz einer linken Gesellschaftspolitik werden? Brosius-Gersdorf steht eindeutig für letzteres und trifft wohl auf immer mehr gleichgesinnte Richter in Karlsruhe, was für die deutsche Demokratie immer stärkere Eingriffe bedeuten könnte. Der Einfluss einer Ernennung einer relativ jungen Richterin zieht sich dann nämlich über viele Amtsjahre bis zu ihrer Pensionierung! Die Ablehnung Brosius-Gersdorfs ist daher ein Versuch, dem linken Durchmarsch an den Schaltstellen der Justiz Einhalt zu gebieten. Dabei geht es nicht um Blockade, sondern um die Verteidigung des Gleichgewichts in einem System, das auf Ausgewogenheit und überparteiliche Legitimation angewiesen ist. Die Union setzt damit ein sehr wichtiges Zeichen: Die Justiz darf kein linkes politisches Instrument zur ständigen Korrektur der Tagespolitik werden!

Frauke Brosius-Gersdorf mag eine angesehene und qualifizierte Juristin sein, ihre öffentlichen Äußerungen, ihre Positionen und ihre juristische Agenda jedoch machen eines überdeutlich: Sie steht nicht für die politische Zurückhaltung, die eine gute Verfassungsrichterin auszeichnen sollte. Der konservative Widerstand gegen ihre Ernennung ist ein überfälliger Schritt zur moderaten Entpolitisierung der Justiz im besten Sinne: Nämlich zur Rückführung des Gerichts an seine eigentliche Aufgabe – die Wahrung des Grundgesetzes jenseits tagespolitischer Ideologien. Bleibt zu hoffen, dass dieser politische Schlagabtausch nicht der letzte seiner Art war! Wenn Mainstreammedien und linke Politiker hier also von einer unhaltbaren „rechten Kampagne“ sprechen, dann zeigt das ihr Unbehagen, dass es erstmals gegen ihre gesellschaftlichen Umbaupläne verstärkten Widerstand aus den Reihen der Union gibt.

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Links & Quellen

https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/brosius-gersdorf-plagiatsvorwuerfe-gutachten-100.html?utm_source=firefox-newtab-de-de

https://www.tagesschau.de/wissen/klima/klimaschutzgesetz-114.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/brosius-gersdorf-verfassungsgericht-100.html

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/brosius-gersdorf-berichterstattung-unsachlich-und-unzutreffend-110591137.html

https://www.fr.de/politik/frauke-brosius-gersdorf-streit-um-ultralinke-verfassungsrichterin-wie-progressiv-ist-sie-wirklich-93829508.html?utm_source=chatgpt.com

www.dermaerz.at/die-oktroyierte-zuwanderungspolitik-durch-den-eugh/

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