AfD – nun doch NICHT ‚gesichert rechtsextrem‘?

Es war eine Inszenierung, wie man sie aus dem politischen Lehrbuch für politische Kommunikation kennt. Im Mai 2025 trat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ernst vor die Mikrofone der Hauptstadtpresse. Ihr Gesichtsausdruck: staatstragend. Ihre Botschaft: „klar und eindeutig“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte die AfD zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Doch was als Triumphzug für die „wehrhafte Demokratie“ verkauft wurde, entpuppt sich nach der gerichtlichen Entscheidung vom Februar 2026 zunehmend als juristisches Trümmerfeld und politischer Bumerang. Es war eine jener politischen Großinszenierungen, die massiv in die Politik des Landes eingriff. Damit wurde schließlich die größte Oppositionspartei des Landes mit offenbar eher dünnen Argumenten zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ erklärt. Die politische Botschaft war unmissverständlich. Die Symbolik ebenso und das Timing kurz vor dem Abgang der sozialdemokratischen Ministerin – das war doch ziemlich bemerkenswert!

Das Verwaltungsgericht Köln hat nämlich nun auf Antrag der AfD Folgendes entschieden: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen.“ Die 1100 Seiten Begründung des Verfassungsschutzes haben sich also offenbar nicht als so wasserdicht erwiesen, wie es viele Deutsche links der Mitte gerne gehabt hätten. Ihre eigenen ablehnenden Gefühle gegenüber der AfD konnten wohl doch nicht 1:1 in politische Urteile gegossen werden. Sogar der AfD-kritische öffentliche Rundfunk, welcher die Entscheidung noch 2025 naturgemäß in seiner journalistischen Funktion in ganz Deutschland verkündet hatte, schickte mit Iris Sayram eine Kommentatorin mit ganz neuen Tönen und vor allem einer ziemlich vernichtenden Einschätzung des Kölner Gerichtsurteils vor:

Die Begründung der Kölner hat es in sich. Das Gericht hat mehr oder weniger klargemacht, dass das tausend Seiten lange Gutachten nichts weiter ist als bedrucktes Papier mit überschaubarer Aussagekraft und das, obwohl die AfD seit Jahren auch in einem gewissen Umfang nachrichtendienstlich behandelt werden kann.

Iris Sayram, Radio Berlin Brandenburg / ARD, zitiert nach https://www.welt.de/politik/deutschland/article69a14094fbaca2d647a950db/tagesthemen-dann-muss-man-sich-nicht-wundern-ard-journalistin-tadelt-verfassungsschutz-nach-afd-entscheid.html

Die „Hochstufung“ der AfD: Prädikat gesichert rechtsextrem

Im Mai 2025 erfolgte die Hochstufung zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ durch den deutschen Verfassungsschutz – der höchsten Kategorie, die der Inlandsgeheimdienst zu vergeben hat. Grundlage war ein rund 1.100 Seiten starkes Gutachten. Die scheidende Inneministerin Nancy Faeser (SPD) präsentierte die Entscheidung öffentlich mit großer politischer Deutlichkeit. Die Begründung war damals schon relativ dünn – würde sie doch die meisten Parteien dieses Planeten in den meisten Nationalstaaten zu Rechtsextremen erklären. Alle Nationalstaaten wurden nämlich von einem Nationalvolk mit einer nationalen Geschichte letztlich konstituiert. Laut Verfassungsschutz, darf man das 2025 aber nicht mehr so sehen – wenn man nicht ein Rechtsextremer sein möchte.

Die Begründung für die Hochstufung lautete unter anderem: In der Partei herrsche ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis vor. Die Partei werte ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland ab und verletze sie in ihrer Menschenwürde. Vor allem Migrantinnen und Migranten sowie Muslime seien betroffen.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-einstufung-verfassungsschutz-106.html

Während Ausländer die Deutschen gerne als „Almans“ verspotten (und damit auf ihre ethnisch-abstammungsgemäße Herkunft hinweisen) – übrigens auch gern im öffentlich rechtlichen Fernsehen – sollen deutsche Parteien bzw. deren Mitglieder genau so etwas nicht sagen dürfen. Dass etwa die Bajuwaren seit mindestens 1300 Jahren eine politische Entität formen und sich seit noch viel längerer Zeit als ethnisches Volk in Süddeutschland und Österreich niedergelassen haben ist nun offenbar ein Tabu. Rechtsextrem findet der Verfassungsschutz – der freilich unter politischer Weisung der damaligen (sozialdemokratischen) Ministerin stand – zudem auch Forderungen wie diese:

So habe die Partei noch im Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen gefordert, sowie den Bau von Minaretten und den Muezzinruf zu untersagen.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-einstufung-verfassungsschutz-106.html

Die Schweiz ist nach dieser Lesart also seit 2009 ein „gesichert rechtsextremes Land“, denn dort ist der Bau von Minaretten verboten. Den Ruf des Muezzin gibt es dort  nicht, wie auch nicht in Österreich oder anderen europäischen Ländern. Muss man diese Länder offenbar nun auch als „gesichert rechtsextrem“ einstufen? In sich haben es – in aller Lächerlichkeit – auch solche „Begründungen“, die in den meisten Ländern der Welt wohl nur ein müdes Gähnen hervorrufen würden:

Dauerhafte Fremdenfeindlichkeit, etwa durch Begriffe wie „Messermigration“ oder „Abschieben schafft Wohnraum“. Eine islamfeindliche Rhetorik, etwa durch Warnungen vor einem „Kalifat Deutschland“ ebenso wie gezielte Angriffe auf demokratische Institutionen – darunter Verschwörungserzählungen.

https://www.deutschlandfunk.de/afd-einstufung-verfassungsschutz-rechtsextrem-100.html

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Der gescheiterte linke Politstunt

Niemand bestreitet, dass es in der AfD für deutsche Verhältnisse (!) radikale, teils sehr rechte Positionen gibt, die aber übrigens in der Regel von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Das Gutachten des Verfassungsschutzes führt zahlreiche solche Zitate an: ethnisch ausschließend definierte Volksbegriffe, kritische Islam-Rhetorik, institutionenfeindliche Narrative, Ablehnung der Religionsfreiheit, et cetera. Doch Kritiker – auch jenseits der AfD – monierten, dass sich das Gutachten stark auf Einzeläußerungen stütze und die Zurechnung zur Gesamtpartei juristisch nicht durchgehend sauber herausgearbeitet sei. Nur weil in einer rechten Partei manche rechte Stimmen sehr rechte Dinge fordern, ist das nicht automatisch Programm dieser Partei. Plattformen wie der Verfassungsblog warnten die Regierung vor argumentativen Unschärfen, die der AfD politisch zurecht in die Hände spielen könnten. Genau das ist nun eingetreten.

Eine linke Innenministerin hat also kurz vor dem Ende ihrer bundespolitischen Karriere eine ihr unterstellte Behörde aufgefordert, die größte Oppositionspartei des Landes per – vielleicht überhasteter – Berichtsveröffentlichung zur politischen Persona non grata zu erklären. Es sollten damit wohl auch jene 20 Prozent der Deutschen vorgeführt werden, die es bei der Bundestagswahl „gewagt“ hatten, der AfD ihre Stimme zu geben. Genau dieser Plan ist nun nach hinten losgegangen. Der Verfassungsschutz zerbröselt daran, in einer Warnung vor einem „Kalifat Deutschland“ oder in einer Feststellung „Mehr Wohnraum nach Abschiebungen“ nebst anderen rechten Sprüchen eine Gefahr für die Demokratie zu konstruieren. Dabei waren die politischen Warnzeichen selbst in den ganzen AfD-kritischen Behörden von Anfang an präsent:

Der Verfassungsschutz habe darauf verwiesen, mehr Material sammeln zu wollen. Man fragt sich (nach Jahren der Untersuchung), ob es vielleicht doch nicht mehr gibt. Wenn aber eine Behörde, die dem Bundesinnenministerium untersteht, so vor Gericht agiert, dann muss man sich nicht wundern, dass bei vielen der Eindruck entsteht, es gehe hier nicht um die Partei, sondern darum, einen politischen Gegner aus dem Rennen zu nehmen. Und dieser Eindruck ist für das Vertrauen in den Staat und ihre Institutionen nicht gut.

Iris Sayram, Radio Berlin Brandenburg / ARD, zitiert nach https://www.welt.de/politik/deutschland/article69a14094fbaca2d647a950db/tagesthemen-dann-muss-man-sich-nicht-wundern-ard-journalistin-tadelt-verfassungsschutz-nach-afd-entscheid.html

Innenministerin Nancy Faeser (2021-2025), SPD

Parteienverbot AfD: Ein Polittraum nun vor dem Ende?

Viele Politiker und Journalisten in Deutschland haben in den letzten Jahren ein Verbot der AfD aktiv eingefordert. Immer mehr Kommentatoren haben aber zuletzt auch den Mut gefunden, diesem undemokratischen Ansinnen zu widersprechen. Besonders hervor sticht Harald Martenstein:

Der «Kampf gegen rechts» sei eigentlich ein Kampf gegen die Demokratie! Ein Verbot der AfD verstößt gegen die Grundlagen der Verfassung. Mit einem Verbot mehrheitsfähiger Parteien entzieht man diesem Staat seine Legitimation und verwandelt ihn in ein autoritäres Regime!“

Harald Martenstein, https://www.nzz.ch/feuilleton/der-kampf-gegen-rechts-ist-eigentlich-ein-kampf-gegen-die-demokratie-sagt-harald-martenstein-ld.1924727

Auch der unabhängige Jurist Markus Sehl vom juristische Fachportal Legal Tribune Online möchte Verbotsfreunden den Wind aus den Segeln nehmen:

„Eine Partei, die schon nicht als gesichert extremistisch eingestuft werden darf, die wird man auch als Partei vor dem Bundesverfassungsgericht nicht erfolgreich verbieten können. Zwar erkennt das Gericht den ,starken Verdacht‘, dass die AfD – einmal in Regierungsverantwortung – ein Minarettverbot und ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen umsetzen wollen würde. So steht es neu in ihrem Wahlprogramm 2025. Diese Pläne hält das Gericht auch für verfassungswidrig, aber sieht darin nur ,einzelne‘ Forderungen, keine verfassungsfeindliche Grundtendenz der Gesamtpartei. Also aus Sicht der AfD eine wohldosierte Portion Verfassungsfeindlichkeit im Wahlprogramm, nicht weiter schädlich.“

Markus Sehl, zitiert nach https://www.welt.de/politik/deutschland/article69a14094fbaca2d647a950db/tagesthemen-dann-muss-man-sich-nicht-wundern-ard-journalistin-tadelt-verfassungsschutz-nach-afd-entscheid.html

Damit geht vorerst ein hysterische Debatte zu Ende, die so wohl nur in wenigen Ländern wie Deutschland möglich wäre. Das Urteil über eine politische Partei in einer repräsentativen Demokratie fällt am Ende nämlich der Wähler und kein Gericht oder eine Behörde. Politisch wird die Entscheidung der ehemaligen sozialdemokratischen Innenministerin, den Verfassungsschutz mit einem holprigen Gutachten voranzuschicken, der AfD nun wohl helfen. Im Wahljahr 2026 stehen in Deutschland fünf Landtagswahlen und mehrere Kommunalwahlen an. Juristisch wird aber wohl weiter gestritten werden, denn zuviele Personen und Institutionen haben sich in das Thema „AfD = rechtsextrem“ bereits zu sehr verbissen.

Fazit

Der politisch weisungsgebundene Verfassungsschutz der ehemaligen Innenministerin Nancy Faeser hat die AfD also zur „gesichert rechtsextremen“ Partei erklärt. Faeser hat dann öffentlich kurz vor ihrem Rücktritt die mittlerweile ziemlich umstrittene Hochstufung mit maximaler politischer Deutlichkeit verteidigt. Es sollte wohl ihr politisches Erbe sein und ihren linken Parteifreunden helfen. Das Verwaltungsgericht Köln wiederum hat nach knapp 9 Monaten diese Dramaturgie vorerst gestoppt. Der Verdachtsfall bleibt zwar wie seit Jahren und es wird weiter geprüft, aber die Brandmarkung „rechtsextrem“ ist nach erfolgreichem Antrag der AfD juristisch suspendiert. Das ist nun eine ziemlich klare Mahnung an jene, die vorschnell mit einem Parteienverbot – dem schärfsten Instrument der Demokratie operieren. Die AfD wiederum kann nun politisch glaubwürdig behaupten, durch den deutschen Staat und den Sicherheitsapparat bekämpft zu werden. Die Kölner Richterentscheidung steht schließlich offensiv als Beweis für ein gescheitertes „Machtspiel“ der linken Ampel-Regierung.

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