Linke Mehrheiten per Gerichtsurteil? Was ein AfD-Verbot auslösen könnte

Proteste gegen die AfD und für ein AfD-Verbot

Im Falle eines AfD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht würden deren Mandate im Bundestag sowie in den Landtagen wohl unmittelbar entfallen – und entweder bis zur nächsten Wahl unbesetzt bleiben oder anteilig auf die übrigen Parteien nach dem Wahlergebnis verteilt werden. Die Konsequenz: Mehrere Landesparlamente wie auch der Bundestag könnten durch das AfD-Verbot schlagartig in eine linke Mehrheit kippen. Die politische Frage „Cui bono?“ – wem nützt ein solches Verbot – wäre damit ziemlich eindeutig beantwortet. Ein abruptes, nicht durch Wahlen legitimiertes Machtverschiebungsszenario zugunsten des linken Lagers stünde im Raum – mit potenziell weitreichenden Folgen für bestehende Mehrheitsverhältnisse rechts der Mitte. Das ist mittlerweile auch bei der konservativen Union von CDU und CSU angekommen und beschäftigt das Berliner Regierungsviertel zunehmend.

Im Regierungsviertel brodelt es in den Regierungsparteien. Wie Euronews aus Kreisen der SPD-Bundespartei heraushörte, ist allgemein ein „AfD-Verbot“ seit Monaten ein zentrales Gesprächsthema unter Abgeordneten – bis in die Parteispitze. Mehr noch: Einige SPD-Politiker würden die Hoffnung haben, dass das Verfassungsgericht dem schon „Anfang nächstes Jahres zustimmen“ könnte. Man möchte so schnell wie möglich ein AfD-Verbotsantrag stellen.

https://de.euronews.com/my-europe/2025/07/17/afd-verbot-durch-verfassungsrichter-plotzlich-waren-in-parlamenten-linke-mehrheiten

Die Bestellung von klar linken, potentiell „aktivistischen“ Verfassungsrichtern wie Brosius-Gersdorf macht ein solches Szenario immer wahrscheinlicher. Es wäre quasi ein juristischer Staatsstreich von oben, wo das Bundesverfassungsgericht auf Antrag etwa linker Parteien wie der SPD die AfD – beim Wähler klar zweitstärkste Partei nach der letzten Bundestagswahl – auf einen Schlag politisch aus dem Spiel nehmen würde. Getragen wird das ganze von einer gewissen Hysterie vor einer rechtspopulistischen Partei, an die sich das deutsche politische Establishment immer noch nicht recht gewöhnen will! Lösen würde ein AfD-Verbot freilich genau keines der prägenden Probleme der Bundesrepublik, welche so viele Wähler überhaupt erst motiviert haben, ihre Stimme der AfD zu geben. In diesem Artikel wollen wir nun diesen potentiellen „Staatsstreich“ von oben genauer analysieren.

Bundestag
Neue Machtverhältnisse im Bundestag?

Die AfD: Regierungspartei oder Parteienverbot?

Die AfD ist eine rechtspopulistische Partei, wie es sie in vielen anderen europäischen Ländern auch gibt. In ihr ringen gemäßigtere Rechtspopulisten mit einem rechten Flügel um die Macht, was in Deutschland vor allem medial ein großes Thema ist. Unabhängig davon treffen die Positionen der AfD jedenfalls den Zeitgeist und das hat bei der Bundestagswahl 21 Prozent der Wähler motiviert, dieser Partei ihre Stimme zu geben. Über 10 Millionen Deutsche haben somit der AfD am 23. Februar 2025 ihre Stimme geschenkt. Dass all diese Menschen rechtsextrem sind, kann man gelinde gesagt, einfach ausschließen. Politische Macht hat die AfD dennoch aufgrund der politischen „Brandmauer“ quasi nirgendwo in Deutschland (ein Landrat in Thüringen sei hier ausgenommen).

Will die AfD in Deutschland irgendwann politisch an die Macht, dann müsste sie (wie die FPÖ in Österreich) gegenüber der konservativen CDU/CSU koalitionsfähig werden. Das würde passieren, wenn sie sich im Auftreten, bei ihrem politischen Ausdruck und bei gewissen Positionen politisch mäßigte, ganz so wie es Rechtsparteien in Europa bereits überall vorexerziert haben. In Frankreich sprach man im Zuge dessen etwa von der „Dédiabolisation“, der „Entteufelung“ von Le Pens Partei. Dazu gibt es in der AfD seit Jahren intensive Debatten, vor allem wenn man politisch über die 20,8 Prozent des Februars 2025 weiter wachsen will.

Strategisch gesehen wäre das Szenario der „AfD-Dédiabolisation“ für die deutsche Linke politisch eine Katastrophe, da sie dann einen Gutteil ihrer politischen Macht einbüßen würde. Der konservative CDU-Kanzler Helmut Kohl hat politisch vorgeführt, was das für die Linke bedeuten würde: 16 Jahre ununterbrochene Mitte-rechts Koalition von CDU und FDP (1982-1998). Für den radikaleren linken Rand um Grüne, Linkspartei und den linken Flügel der SPD wäre das eine beispiellose politische Entmachtung. Der massive politische Linksruck und die Normalisierung linker Positionen in der Ära Merkel würde wieder rückabgewickelt. Linke Strategen haben wohl genau deshalb eine Strategie entwickelt, um diese Gefahr schon im Ansatz auszuschalten: Zuerst die Brandmauer und dann das AfD-Verbot! Die AfD ist als relativ junge Partei politisch immer noch in ihrer „Findungsphase“ und durchsetzt von zweifelhaften populistischen Politikern, was es naturgemäß erleichtert, sie als politische Gefahr zu stilisieren.

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Der deutsche Verfassungsschutz: „gesichert politisiert“

Die AfD trägt seit Anfang 2025 das politische Label „gesichert rechtsextrem“, welches ihr vom deutschen Verfassungsschutz verpasst worden ist. Der Verfassungsschutz ist aber keine politisch neutrale Behörde, sondern hat der AfD dieses Label unter einer sozialdemokratischen Ministerin kurz vor der Bundestagswahl 2025 wohl gezielt verpasst. Der politische Prozess dahinter war dilettantisch und fragwürdig, sodass dieses Thema heute medial eher kaschiert wird. Die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ ist außerdem bislang nicht abschließend gerichtlich bestätigt. Es wurde für die Begründung dieser Entscheidung ein umfassender Bericht verfasst, der aber sogleich für die Öffentlichkeit verboten wurde. Was an sich schon eine ziemlich fragwürdige Entscheidung in einer Demokratie ist. Politisch war es für die Glaubwürdigkeit des Verfassungsschutzes aber wohl auch besser so, denn dessen geleakte zentrale Begründung würde viele Parteien global ins rechtsextreme Spektrum einordnen:

Der Verfassungsschutz sieht bei der Partei ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“.

https://www.dw.com/de/verfassungsschutz-stuft-afd-als-rechtsextremistisch-ein/a-72417449

Die AfD gilt also zu einem Gutteil deshalb laut Verfassungsschutz als rechtsextrem, weil sie an die Existenz eines „deutschen Volkes“ glaubt, dass eine gemeinsame ethnische Vergangenheit hat. Die AfD teilt somit eine Auffassung eines Nationalstaates, welche die meisten der Nationalstaaten dieser Welt teilen: Ein Staatsvolk konstituiert einen Staat und dieses Volk eint ein „ethnisch-abstammungsgemäßes Volksverständnis“. Die Ukraine sieht sich etwa als der Staat des ukrainischen Volkes, welches natürlich ein gemeinsames ethnisch-abstammungsgemäßes Volksverständnis hat. Dieses unterscheidet sich diametral von demjenigen Wladimir Putins, der das ukrainische Volksverständnis am liebsten ausradieren würde!  Deutschland gibt übrigens dutzende Milliarden an Steuergeld aus, um genau das zu verhindern! Die Inder sehen sich ebenso als Inder, wie die Han-Chinesen sich als Han-Chinesen betrachten und viele Afrikaner teilen ihre noch viel expliziteren lokalen Stammesidentitäten.

Nur in Deutschland soll eine nationale Partei, die sich explizit (aber nicht nur!) als Vertreter der Deutschen ohne Migrationshintergrund sieht, automatisch rechtsextrem sein. Das alles ist Ausdruck einer absurden politischen Verirrung infolge des vermeintlichen deutschen „Sonderwegs“ nach dem zweiten Weltkrieg. Man folgt in der Bundesrepublik stur einer absurden linken Geschichtsdeutung, wonach das eigene nationale Bewusstsein und die historische Kontinuität abzuschaffende künstliche Konstrukte sind und nicht gelebte jahrtausendelange Realität.

Die Politisierung des Bundesverfassungsgerichtes

Über ein AfD-Verbot entscheidet am Ende der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe. Dieser besteht aus 16 Richtern, die jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden. Während man früher in der Bundesrepublik in der Regel auf neutrale, angesehene Persönlichkeiten und Doyens des Verfassungsrechts setzte, sind die Bestellungen seit einigen Jahren nun immer politischer geworden. Die politische Linke hat nämlich ganz offensichtlich erkannt, dass – ganz im Sinne des „Marscheüs durch die Institutionen“, wie ihn die 68er einst propagierten – das Bundesverfassungsgericht zunehmend politisch gestaltend eingreift.

Platziert man dort gezielt ideologisch gefestigte Vertreter der eigenen Linie, so kann man über Jahre hinweg die juristische Deutungshoheit über politische Streitfragen sichern. Genau das ist in letzter Zeit zunehmend geschehen. Was ursprünglich als Kontrollinstanz der Politik gedacht war, ist heute selbst zu einem politischen Akteur geworden. So kam es etwa dazu, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem sogenannten „Klima-Urteil“ plötzlich staatliche Klimapolitik einforderte – auf Grundlage von Grundrechtsinterpretationen und ohne direkte demokratische Legitimation durch das Volk. Der Bundesregierung warf Karlsruhe allen Ernstes vor, die „Menschenrechte“ junger Staatsbürger zu verletzen, wenn Deutschland nicht mehr CO2 einsparen würde.

Die zunehmende Nähe einzelner Richter zur Regierungskoalition und ihre Vita im linksliberalen Milieu – Stichwort Frauke Brosius-Gersdorf – werfen politische Fragen auf: Ist es wirklich noch ein unabhängiges Gericht, wenn dessen Mitglieder prononciert einseitige politische Positionen schon vor der Bestellung einnehmen? Wer heute wie Brosius-Gersdorf vorab ein AfD-Verbot diskutiert und wünschenswert findet, der muss sich auch fragen lassen, ob ihr Urteil als potentielle Richterin in Karlsruhe am Ende tatsächlich auf neutraler Rechtsauslegung basiert, oder nicht doch das Ergebnis eines lang angelegten politischen Projekts ist. Ein Verbot einer Oppositionspartei durch ein Gericht, das selbst Teil des politischen Spiels geworden ist, stellt die demokratische Kultur der Bundesrepublik auf eine harte Probe.

Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler meint: „Wenn wir tatsächlich Aktivisten in Richterrobe im Verfassungsgericht haben, dann haben wir ein Problem. Denn die Idee des Systems der Demokratie ist, dass Richter sehr, sehr, sehr genau hinschauen. Ein Verbot ist eine absolute Ausnahme. Ohne aktivistische Richter würde ich Stand jetzt juristisch keine Chance für ein Parteiverbot sehen.“

https://de.euronews.com/my-europe/2025/07/17/afd-verbot-durch-verfassungsrichter-plotzlich-waren-in-parlamenten-linke-mehrheiten

Drei linke Politikerinnen von Grünen, LINKEN und SPD proben die Zusammenarbeit; Quelle: https://www.instagram.com/heidireichinnek/p/DL-D4OaMzxM/?hl=de

Linke Mehrheiten: Phantasie oder bald Realität?

Politisch nüchtern betrachtet ist die einzige Chance für eine linke politische Mehrheit in absehbarer Zeit – von jedenfalls wohl mindestens 10 Jahren – ein Verbot der AfD. Eine ganze Generation von jungen politisch radikaleren linken Machtpolitikern (siehe Foto) würde hiervon massivst profitieren. Ganz ohne einen ideologischen Offenbarungseid leisten zu müssen und ohne die eigenen überholten Positionen bei Multikulti, Migration für eine Regierungsbeteiligung aufgeben zu müssen. Ein AfD-Verbot würde also nicht nur die politische Landschaft kurzfristig verändern, sondern auch eine langfristige Destabilisierung der Mitte nach sich ziehen, da die Wähler der AfD nicht einfach verschwinden, sondern ihre Enttäuschung und ihren Protest vermutlich in anderen Formen kanalisieren würden.

Politisch würde das zu massiven Verwerfungen und einem massiven Glaubwürdigkeitsverlust in das politische System der Bundesrepublik führen. 10 Millionen Menschen haben schließlich die AfD und ihre Positionen gewählt und viele Bundesbürger fühlen sich durchaus ethnisch-abstammungsmäßig als Deutsche. Manche Stimmen wie der bekannte Historiker Andreas Rödder (CDU) waren deshalb durchaus von drastischen Folgen:

Ein Verbotsverfahren, das zum Wegfall sämtlicher Stimmen für die AfD und somit flächendeckend zu rot-rot-grünen Parlamentsmehrheiten führt, wäre aber der sichere Weg in den Bürgerkrieg

https://de.euronews.com/my-europe/2025/07/17/afd-verbot-durch-verfassungsrichter-plotzlich-waren-in-parlamenten-linke-mehrheiten

Fazit

Ein AfD-Verbot wäre also weit mehr als nur ein juristischer Vorgang und eine linke politische Taktik – es wäre ein massiver politischer Einschnitt mit weitreichenden demokratiepolitischen Folgen. Die politischen Gegner der AfD würden durch ein solches Urteil auf juristischem Wege erreichen, was ihnen auf demokratischem Wege nicht gelungen ist: Die Ausschaltung einer ideologisch unbequemen Opposition, die mittlerweile für über ein Fünftel der Wählerschaft steht. Das allein wirft erhebliche Fragen hinsichtlich der demokratischen Reife eines Systems auf, das mit Kritik an seiner politischen Ausrichtung offenbar nicht mehr souverän umgehen kann. Ein AfD-Verbot stellt aus einer bürgerlichen Perspektive somit ein sehr riskantes und höchst hinterfragenswertes Spiel mit der Demokratie dar.

Ein Verbot würde das politische Machtgefüge verschieben – und zwar ganz eindeutig zugunsten der linken Parteien. Es wäre naiv zu glauben, dass dies machtpolitisch von SPD, Grünen und Linken kein kalt kalkulierter Nebeneffekt ist. Die Linke, deren Konzepte in weiten Teilen der Bevölkerung zunehmend auf Ablehnung stoßen, könnte sich nämlich so über den Hebel der Justiz eine Mehrheit sichern, die sie an der Wahlurne nicht erreicht. Der Begriff „Staatsstreich von oben“ ist deshalb nicht überzeichnet, sondern beschreibt genau, was hier im Raum steht: eine bewusste Umgestaltung der Demokratie durch Machteliten unter dem Deckmantel des Verfassungsschutzes und mit Hilfe eines inzwischen politisierten Bundesverfassungsgerichts.

Ein aufrichtiger demokratischer Umgang mit der AfD bestünde nicht darin, sie zu verbieten, sondern sich argumentativ mit ihr auseinanderzusetzen und eigene Positionen den Wählerwünschen anzugleichen. Wer aber glaubt, Millionen AfD-Wähler durch ein Gerichtsurteil zum Schweigen zu bringen, täuscht sich gewaltig – und riskiert eine noch größere Entfremdung breiter Bevölkerungsschichten vom politischen System. Demokratie bedeutet nicht nur, Mehrheiten zu akzeptieren, sondern auch den politischen Wettbewerb auszuhalten. Wer diesen Wettbewerb durch juristische Mittel verhindert, verlässt den Boden der offenen Gesellschaft. Anstatt sich den Problemen, die zur Stärke der AfD geführt haben, ernsthaft zu stellen, würde ein Verbot lediglich Symptome bekämpfen und das Unbehagen vieler Bürger ignorieren. Die Frage ist also nicht nur, wer nach einem Verbot die Mehrheit hätte, sondern auch, was von der Glaubwürdigkeit und Stabilität unserer Demokratie übrig bliebe.

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Links & Quellen

https://www.dw.com/de/verfassungsschutz-stuft-afd-als-rechtsextremistisch-ein/a-72417449

https://de.euronews.com/my-europe/2025/07/17/afd-verbot-durch-verfassungsrichter-plotzlich-waren-in-parlamenten-linke-mehrheiten

https://www.tagesschau.de/inland/mittendrin/sonneberg-110.html