Die oktroyierte Zuwanderungspolitik durch den EuGH

EuGH Sitzung, Symbolbild

Kriminelle Migranten nach ihrer Strafe abzuschieben, wie beispielsweise etwa Inder in die größte Demokratie der Welt, wäre eigentlich auf ersten Blick ein „No Brainer“! Die Abschiebung in eines der größten Länder der Welt, das zudem in keinen Krieg verwickelt ist, sollte ziemlich selbstverständlich sein. Nicht so allerdings, wenn es nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geht. Mit Blockaden von Abschiebungen, wie etwa jener von Kriminellen nach Indien oder mit vielen anderen Teilen seiner Judikatur hat der EuGH massiv in die europäische Migrationspolitik eingegriffen. Zu oft wurden so Staaten ausgebremst, die eine härtere Migrationspolitik umsetzen wollten, welche illegalen Migranten in aller Welt hätte Konsequenzen  aufzeigen sollen. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde sehr stark im Sinne von illegalen Migranten und vor allem kriminellen Migranten ausgelegt und dies stört mittlerweile immer mehr EU-Staaten, wie folgende Initiative einiger Regierungschefs zeigt:

Kanzler Stocker hat sich der Forderung von acht EU-Staaten angeschlossen, die Auslegung der EMRK zu ändern. Dieser hatte einen Brief unterzeichnet, in dem dazu aufgerufen wurde, die Auslegung der EMRK zu ändern, damit ausländische Straftäter leichter ausgewiesen werden können.

https://www.diepresse.com/19737202/menschenrechte-anders-auslegen-fuer-neos-ist-stockers-vorstoss-erledigt

Wer die Abschiebung krimineller migrantischer Straftäter stoppt, tut schließlich der europäischen Bevölkerung keinen Gefallen und greift potentiell in deren Recht auf Sicherheit ein. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist nun schon seit ein paar Jahren eine Institution, die in der europäischen Politik mit seiner Rechtsauslegung für Kontroversen sorgt. Seine Rolle als Hüter der Verträge der Europäischen Union ist natürlich unbestritten, doch in den letzten Jahren hat der EuGH durch seine Urteile im Bereich der Zuwanderungspolitik zunehmend Kritik auf sich gezogen. Viele werfen dem Gericht vor, eine Zuwanderungspolitik durch die Hintertür zu oktroyieren, die weder demokratisch legitimiert, noch mit den Interessen der Mitgliedstaaten im Einklang ist. Dieser Artikel beleuchtet die problematischen Aspekte dieser Entwicklung und hinterfragt die Rolle des EuGH in der Frage der Sicherheit, welche die Souveränität der Nationalstaaten massiv berührt.

EuGH Richter
Richter am EuGH, Symbolbild

Die Rolle des EuGH: Hüter der Verträge oder politischer Akteur?

Der EuGH hat die Aufgabe, die einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts sicherzustellen. Da in einem Rechtsstaat nicht jede Regel immer klar ist, braucht es eine letzte Instanz, welche strittige Fragen abschließend beurteilt. Die EuGH-Urteile sind dann für alle Mitgliedstaaten bindend und haben je nach Materie natürlich mehr oder weniger weitreichende Konsequenzen. Während der Europäische Gerichtshof in technischen oder wirtschaftlichen Fragen als der neutrale Schiedsrichter wahrgenommen wird, der er sein soll, stößt er in sensiblen Bereichen wie der Zuwanderungspolitik zunehmend auf Widerstand. Kritiker sehen in einigen Entscheidungen des EuGH eine Tendenz, die Kompetenzen der Mitgliedstaaten zu stark einzuschränken und eine oft als viel zu liberal empfundene Linie in der Migrationspolitik durchzusetzen.

In Zielländern illegaler Migranten wie Österreich spürt man die Entscheidungen des EuGH politisch deshalb sofort in Form von illegaler Migration und dem Umgang damit. Deshalb hat sich Bundeskanzler Stocker mit anderen EU-Partnern abgesprochen, Änderungen bei der EMRK-Auslegung durch den EuGH zu fordern. Die EMRK ist heute nämlich der Schlüssel in die EU für illegale Migranten.

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Das „Problem“ mit der EMRK

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wird oft als Türöffner für illegale Migranten in die EU betrachtet, da sie durch ihre Auslegung und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) strenge Standards setzt, die die Handlungsfreiheit der Mitgliedstaaten bei der Migrationskontrolle einschränken können. Hier sind die Hauptpunkte, wie die EMRK in diesem Kontext wirkt:

  • Einzelfallentscheidungen durch Gerichte: Nationale Gerichte oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) treffen Urteile, die sich auf individuelle Situationen beziehen, aber teilweise weitreichende Folgen für staatliche Migrationspraxis haben. Italien, Dänemark und andere Länder haben gemeinsam mit Österreich in einem offenen Brief im Mai 2025 die Auslegung der EMRK kritisiert, da sie nationale Maßnahmen blockiert, wie beispielsweise die Abschiebung krimineller Migranten oder die Einrichtung von Auffanglagern in Drittstaaten wie Albanien.
  • Abschiebeschutz bei drohender Menschenrechtsverletzung: Artikel 3 der EMRK verbietet Abschiebungen in Länder, in denen Folter oder unmenschliche Behandlung droht. Dieses Prinzip, kombiniert mit der Genfer Flüchtlingskonvention, verpflichtet EU-Staaten, Asylanträge auch von illegal Eingereisten zu prüfen, anstatt sie sofort zurückzuschicken. Der EGMR hat in Fällen wie Hirsi gegen Italien (2012) klargestellt, dass diese Verpflichtung auch außerhalb des Hoheitsgebiets gilt, z. B. bei Abfangaktionen auf See, was die Abschottungspolitik der EU erschwert. Das wird häufig von Asylsuchenden geltend gemacht, selbst wenn ihr Asylverfahren abgelehnt worden ist. Nachdem die Mehrheit der Länder weltweit Autokratien sind, finden viele Migranten mit Hilfe von Asyl-NGOs hier oft Gründe bleiben zu dürfen.
  • Familienzusammenführung (Art. 8 EMRK): Gerichte erkennen mitunter ein Bleiberecht an, wenn Migranten in der EU familiäre Bindungen aufgebaut haben, selbst wenn sie ursprünglich irregulär eingereist sind. Das ist natürlich ein massiver Pullfaktor, der Migration etwa aus nahöstlichen Familienclans massiv begünstigt. Dies Recht wird somit oft als Anker für einen längeren Verbleib genutzt.
  • Verbot der Kollektivausweisung (Artikel 4, Protokoll Nr. 4): Die EMRK verbietet die kollektive Ausweisung von Ausländern, was bedeutet, dass jeder Migrant individuell geprüft werden muss, bevor eine Rückführung erfolgen kann. Dies erschwert schnelle Abschiebungen und kann dazu führen, dass Migranten, die illegal einreisen, länger in der EU bleiben, während ihre Fälle geprüft werden.
  • Recht auf wirksame Beschwerde (Art. 13 EMRK): Migranten haben die Möglichkeit, gegen Abschiebebescheide zu klagen, was Verfahren oft massiv verlängern und Ausreisen verzögern kann.

Die hohen menschenrechtlichen Standards der EMRK führen somit dazu, dass viele Migranten, die illegal in die EU einreisen, eine Chance auf ein Asylverfahren oder einen anderen Schutzstatus erhalten. Dies kann als „Pull-Faktor“ wirken, da Migranten wissen, dass sie nicht sofort abgeschoben werden und ihre Fälle geprüft werden müssen. Kritiker sehen darin ein Hindernis für konsequente Abschiebungen oder Grenzkontrollen. Aus rechtsstaatlicher Sicht stellt die EMRK freilich sicher, dass auch im Bereich Migration zentrale Grundrechte gewahrt bleiben. Strittig ist aber, wie weit diese Rechte gehen sollen und welche Folgen diese Rechtssprechung für Europa mit sich bringt.

Die „Politik“ des EuGH: Richtungsentscheidungen in der Migrationsfrage

Ein zentraler Kritikpunkt an der Rechtsprechung des EuGH ist der Eindruck, dass der Gerichtshof durch seine Urteile eine Zuwanderungspolitik durchsetzt, die weder von den Bürgern noch von den gewählten Parlamenten der Mitgliedstaaten explizit gewollt ist. Besonders deutlich wird dies bei Entscheidungen, die die Dublin-Verordnung betreffen, welche regelt, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig ist. Der EuGH hat mit der Begründung des Verstoßes gegen EU-Recht und internationale Verpflichtungen in mehreren Fällen nationale Regelungen gekippt, die darauf abzielten, irreguläre Migration einzudämmen.

Ein kontroverses Beispiel ist die Entscheidung des EuGH im Fall C-483/20, in dem der Gerichtshof festlegte, dass Familienzusammenführung auch dann gewährt werden müsse, wenn die betroffenen Personen bereits in einem anderen Mitgliedstaat Schutz beantragt haben. Solche Urteile werden von Kritikern als Einladung an Migranten gewertet, die Regeln des Asylsystems zu umgehen, was die ohnehin angespannte Lage in vielen Mitgliedstaaten verschärft. Der Vorwurf lautet: Der EuGH schafft durch seine Rechtsprechung Anreize für weitere Migration, ohne die praktischen Konsequenzen – etwa für die sozialen Systeme oder die Sicherheitslage – ausreichend zu berücksichtigen.

Besonders in Ländern wie Ungarn, Polen oder Italien, die eine restriktivere Migrationspolitik verfolgen, wird der EuGH von immer mehr Menschen als entfernte fremde Institution wahrgenommen, die nationale Entscheidungen überstimmt. Bedingt wird das freilich auch durch die Tatsache, dass die EU-Verträge in Fragen der Migration nicht immer eindeutig sind. Der EuGH interpretiert diese Verträge oft in einem Sinne, der eine liberale Zuwanderungspolitik begünstigt. Dies nährt dann in der Bevölkerung naturgemäß das Misstrauen gegenüber der EU als Ganzes und stärkt populistische Bewegungen, die die Rückgabe von Kompetenzen an die Nationalstaaten fordern.

Fazit

Die „Zuwanderungspolitik“ des EuGH ist ein Paradebeispiel für politische Diskrepanzen zwischen supranationaler Integration und nationaler Souveränität. Durch seine Urteile oktroyiert der Gerichtshof nämlich den EU-Staaten indirekt eine Migrationspolitik auf, die als zu belastend, zu liberal und zu migrationsfreundlich wahrgenommen wird! Dies führt zurecht zu Konflikten mit den Mitgliedstaaten und nährt generell im Volk das Misstrauen gegenüber den europäischen Institutionen, die hier offensichtlich die Lage Europas ignorieren, etwa wenn es um überlastete Sozialsysteme, eine grassierende Islamisierung und explodierende Zuwanderungszahlen geht. Um diese Spannungen zu entschärfen, bräuchte es wohl eine Reform der Kompetenzen des EuGH, mehr Macht für die Mitgliedsstaaten und eine stärkere direktdemokratische Einbindung der Bürger. Migrationspolitik sollte in der Zukunft vielleicht wieder primär von demokratisch gewählten Politikern gemacht werden und nicht von Richtern.

Die Entscheidungen des EuGH in Migrations- und Asylfragen haben also nicht nur rechtliche, sondern auch massive gesellschaftliche und politische Konsequenzen. In vielen Mitgliedstaaten führt der Eindruck, dass die EU und ihre Institutionen die Kontrolle über die Migration an sich reißen und dabei völlig an einer Lösung scheitern, zu einem Vertrauensverlust in die europäische Integration. Dies ist besonders problematisch in einer Zeit, in der die EU ohnehin mit Herausforderungen wie wirtschaftlicher Instabilität und geopolitischen Spannungen zu kämpfen hat. Der EuGH riskiert durch seine Urteile und Entscheidungen, die Spaltung zwischen den Mitgliedstaaten zu vertiefen, anstatt die Einheit zu fördern. Er schädigt auch die europäischen Gesellschaften, indem er ausländischen Straftätern ein Bleiberecht gewährt, was naturgemäß zum Nachteil der hiesigen Bevölkerung ist.

Darüber hinaus führt die Rechtsprechung des EuGH in der Praxis oft realpolitisch zu einem Flickenteppich an politischen Folgen. Während einige Mitgliedstaaten die Urteile des Gerichtshofs besonders „brav“ umsetzen, ignorieren oder umgehen andere Länder diese geschickt, was wiederum das Prinzip der Fairness und der Gleichbehandlung in der EU untergräbt. Ein Beispiel ist die Weigerung einiger osteuropäischer Staaten, an der Umverteilung von Asylsuchenden im Rahmen der EU-Quote teilzunehmen. Während Länder wie Österreich und Deutschland en masse illegale Migranten aufnehmen und trotz Dublin niemanden an ihren Grenzen abweisen dürfen, weist Frankreich still und heimlich Migranten an seiner Südgrenze zu Italien ab. Der EuGH hat hier zwar Sanktionen und Urteile verhängt, doch die tatsächliche Durchsetzung bleibt dann offenbar doch schwierig. Deutschland und Österreich halten sich somit zu ihrem Nachteil an Regelungen, die von anderen EU-Staaten opportunistisch ignoriert werden.

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Links & Quellen

https://www.diepresse.com/19737202/menschenrechte-anders-auslegen-fuer-neos-ist-stockers-vorstoss-erledigt

www.dermaerz.at/remigration-abschottung-wie-schweden-migrationspolitik-macht/

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